Firmen ab 20 Mitarbeitern müssen Jobs vorhalten. Daten für 2013 werden jetzt abgerufen

Lüneburg/Harburg. Die Arbeitsagenturen beginnen jetzt, die Belegschaften von Unternehmen auf eine ausreichende Zahl von schwer behinderten Mitarbeitern zu prüfen. Daher geht bei den einzelnen Firmen nun wie in jedem Jahr Post von der Bundesagentur für Arbeit (BA) aus Nürnberg ein. Hintergrund: Private wie öffentliche Arbeitgeber mit durchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, mindestens fünf Prozent Behinderte zu beschäftigen. Arbeitgeber, die die Vorgabe nicht erfüllen, müssen einen Ausgleich zahlen.

Um die Beschäftigungspflicht für 2013 zu überwachen, müssen die Arbeitgeber bis spätestens zum 31. März der Agentur für Arbeit ihre Daten anzeigen. Alle betroffenen Arbeitgeber erhalten die dafür erforderlichen Vordrucke sowie das Bearbeitungsprogramm REHADAT-Elan auf CD-ROM. Es kann auch unter http://www.rehadat-elan.de kostenlos herunter geladen werden.

Auch die beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber, die keine Unterlagen erhalten, sind anzeigepflichtig. Sie müssen, ebenso wie Arbeitgeber, die zusätzlichen Bedarf haben, die Unterlagen bei der Nürnberger Bundesagentur für Arbeit unter http://www.rehadat-elan.de anfordern.