Bürgerinitiative Francop prüft Klage gegen geänderten Flächennutzungsplan

Francop. Sie haben nichts dagegen, dass mit Windkraft elektrischer Strom erzeugt wird. Bewohner des Elbdorfs Francop haben sich Ende vergangenen Jahres dennoch in einer Bürgerinitiative zusammengeschlossen, um der Entwicklung in Sachen Windkraft Grenzen zu setzen. Sie lassen derzeit von Juristen Klagemöglichkeiten prüfen, entweder gegen die kürzlich von der Hamburgischen Bürgerschaft beschlossene Änderung des Flächennutzungsplans oder aber gegen die Erteilung von Baugenehmigungen für Windkraftanlagen bis 150 Meter Höhe.

Die etwa 45 Unterstützer zählende Initiative möchte verhindern, dass die vorhandenen 13 Anlagen des 1998 und 2002 errichteten Windparks Francop in Zukunft vergrößert werden. Die jetzigen Anlagen haben eine maximale Höhe von 100 Metern. Bei größeren Neubauten ist von Repowering der Anlagen die Rede. Der Windpark befindet sich in den Obstplantagen zwischen Francoper Hinterdeich im Süden und Hohenwischer Straße im Norden. Zur Wohnbebauung an der Hohenwischer Straße wird der vorgeschriebene Mindestabstand von 500 Metern eingehalten. Karl Tamke aus dem Sprecherkreis der Bürgerinitiative: „An der Hohenwischer Straße ist Francop Milieuschutzgebiet. Der Abstand zur Wohnbebauung ist gering, noch größere Anlagen zerstören nicht nur den Charakter Francops und somit des Alten Landes, sondern in erster Linie die Lebensqualität der Menschen, die hier wohnen oder auch als Touristen Erholung suchen.“

BI-Sprecher Dirk Köpke zählt zu den Anwohnern der Hohenwischer Straße, die in ganz besonderer Weise betroffen sein werden. Südlich seines Grundstücks soll das erste 150 Meter hohe Windrad gebaut werden, eine Nordex 100-Anlage mit 2,5 Megawatt Leistung und einer Flügelspitzenhöhe von 150 Meter. Damit soll die 14. Anlage im Windpark geschaffen werden. Die Baugenehmigung ist noch nach dem alten Flächennutzungsplan, ohne Höhenbeschränkung, erteilt worden. Auf dem Baugelände laufen bereits vorbereitende Arbeiten. Köpke: „Die Anlage wird neben Geräusch auch störenden Schattenwurf der Flügel entwickeln und wird bei Dunkelheit zur Flugsicherung mit Blink- und Dauerlicht in die Nachbarschaft strahlen. Lärm, Licht und Schatten werden sich auf alle hier wohnenden Menschen störend auswirken. Und im Winter besteht auch die Gefahr, dass an den Flügeln haftende Eisstücke in die Nachbarschaft geschleudert werden und Menschen oder auch Tiere verletzen.“

BI-Sprecher Axel Rothe: „Wenn die 14. Anlage mit 150 Meter Höhe von uns nicht verhindert werden kann ist zu befürchten, dass der gesamte Windpark mit ebenfalls 150 Meter hohen Anlagen repowered wird. Heute wird gesagt, dass Banken aus wirtschaftlichen Gründen nur noch den Bau von Windkraftanlagen von mindestens 100 Meter Nabenhöhe und 150 Meter Flügelspitzenhöhe finanzieren. Wenn jetzt keine Grenzen gesetzt werden, sind in zehn Jahren vermutlich nur noch Windkraftanlagen von 200 Meter Bauhöhe wirtschaftlich zu betreiben.“

Betreiber der Anlagen im Windpark Francop sind die Genossenschaft Windfang, die WEB Windenergie AG, die Klaus Soltau Net OHG, Kröger Management und Peter Stehr. Der erste Abschnitt des 1998 fertiggestellten Windparks bestand aus sechs Anlagen mit Nabenhöhen von 50 Metern. 2002 kamen sieben Anlagen mit Nabenhöhen von 75 Metern und Flügelspitzenhöhen von 100 Metern hinzu. Der erste Bauabschnitt kostete rund 4,25 Millionen Euro, war damals von den Hamburgischen Electricitätswerken (HEW) und der Umweltbehörde unterstützt worden, war mit 3,6 Megawatt elektrischer Leistung damals Hamburgs größter Windpark und konnte den jährlichen Strombedarf von etwa 1.600 Haushalten decken.

Als Stadtstaat sieht sich Hamburg mit 59 Windkraftanlagen und einer Leistung von 54 Megawatt als „Windhauptstadt“ mit gut 15.000 Beschäftigten im Bereich der erneuerbaren Energien. Mit den von SPD, Linke und Grünen in der Bürgerschaft im Dezember beschlossenen Änderung von Flächennutzungsplänen in den Bezirken Harburg und Bergedorf wird das Repowern und die damit angestrebte Verdoppelung der Leistung geregelt. Ein Bürgerentscheid im Juli lehnte die Vergrößerung ab. Der Bürgerentscheid wurde von der Bürgerschaft lediglich als „Empfehlung“ gewertet. Die BI-Francop hofft dagegen auf Klageerfolg.