Ehemals öffentlicher Parkplatz darf jetzt nur noch auf „eigene Gefahr“ benutzt werden

Harburg. Ein kleines Schild sorgt seit Ende November für Verwirrung auf dem Parkplatz Julius-Ludowieg-Straße/Ecke Knoopstraße. In deutlich mehr als zwei Meter Höhe teilt es die Fläche mit der unmissverständlichen Aufforderung „Privatgelände – Parken verboten“ anscheinend in einen öffentlichen und einen privaten Sektor. „Falsch“, sagt Henning Tants, Vorstand des städtischen Gewerbeimmobilien-Verwalters Sprinkenhof AG: „Rein rechtlich gesehen, ist das gesamte Areal längst kein regulärer Parkplatz mehr, weil es zu einem Grundstück gehört, das an einen Investor verkauft worden ist.“

Bekanntlich will die Saga an dieser Stelle Wohnungsbau realisieren. Weshalb im Frühjahr auch das Projekt für Freizeitgestaltung an der Knoopstraße11 sein bisheriges Container-Domizil räumen muss. Bis dahin hätte wohl auch die SpriAG das „wilde Parken“ toleriert, ließ aus Haftungsgründen aber vorsorglich besagtes Schild aufstellen.

Doch dann erhielt ein Fahrer mit Insiderwissen vom Bezirklichen Ordnungsdienst ein Strafmandat für „widerrechtliches Parken auf einem Behindertenplatz“. Das Bußgeld verweigerte er mit dem Hinweis darauf, es handele sich ja gar nicht mehr um einen öffentlichen, kostenpflichtigen Parkplatz.

Der Grund für das Tohuwabohu: Das vorgeschriebene Verfahren für die Endwidmung der Parkfläche ist offenbar verspätet eingeleitet worden. „Das ist nicht gut gelaufen, da ist offenbar nicht ausreichend kommuniziert worden", räumt Bezirksamtssprecherin Beatrice Göhring ein. Die SpriAG will am Donnerstag für Klarheit sorgen: Dann werden die Hinweisschilder auf den Parkplatz endgültig mit einem schwarzen Müllsack verhüllt.

Übrigens: Der Gebührenautomat an der Einfahrt zum (ehemaligen) Parkplatz gilt damit nur noch für die Parkflächen an der Straße.