Wer die vertrackte Lage im Falle des Vereinswechsels eines zwölf Jahre alten Fußballtalents vom TuS Fleestedt zum Hamburger SV nur aus einem Blickwinkel betrachtet, wird natürlich nicht allen Belangen gerecht.

Nur den Vereinsvorsitzenden des TuS Fleestedt als geldgierig und herzlos abzustempeln, weil er eine „Ablöse“ herausschlagen will, heißt, die andere Seite der Medaille zu übersehen.

Die Ausbildungsentschädigung, die ursprünglich für Jungprofis bis 23 Jahre galt, die ihren ersten Vertrag als Lizenzspieler erhalten, auch auf Kinder und Jugendliche auszuweiten, soll die vielen kleinen Fußballvereine schützen, die große Anstrengungen, viel Zeit und manchmal auch viel Geld in die Ausbildung ihrer Nachwuchskicker investieren. Sie stünden mit leeren Händen und leeren Kassen da, wenn die großen Vereine ihnen die Talente abspenstig machen, weil eben nur sie mit den Aussichten auf eine Profikarriere locken können. Auf der anderen Seite hat der aufnehmende Verein ja nicht nur einen sportlichen sondern auch finanziellen Vorteil, wenn er talentierte Jugendliche an sich binden kann.

Dass wenigstens in finanzieller Hinsicht ein Ausgleich geschaffen werden soll, ist ein prinzipiell richtiger Gedanke. In der Anwendung der Regelungen sollte aber stets das Wohl der jungen Fußballtalente im Vordergrund stehen, die nichts weiter wollen, als sich bei den großen Profivereinen zu bewähren. Vielleicht sollte der Vorsitzende des TuS Fleestedt seine Haltung in diesem Sinne noch einmal überdenken, denn oft will ein Junge auch nur so hochklassig wie möglich spielen, auch wenn das Talent nicht zum Profi reicht. Und wenn doch, kann der abgebende Verein später immer noch an den Ablösesummen des Profis teilhaben.