Gefährdet sind Reetdach- und Fachwerkhäuser. Mindestens 200 Meter Abstand einhalten!

Winsen. Die Stadt Winsen hat auf die Gefahren des Silvester-Feuerwerks hingewiesen. Es gelten strenge Regeln, auf die jedermann zur eigenen Sicherheit und zum Schutz anderer genauestens achten sollte, so die Verwaltung. So dürfen Kleinfeuerwerke (pyrotechnische Gegenstände der Klasse 2) nur am 31. Dezember und 1. Januar abgebrannt werden. Zudem ist dies nur Personen erlaubt, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Es sollten nur zertifizierte Feuerwerkskörper im Freien verwendet werden.

Besondere Vorsicht ist im Umfeld von Reet- und Fachwerkhäusern geboten. Bürgermeister André Wiese: „Es gibt viele Häuser im Stadtgebiet, die für Schäden durch Feuerwerkskörper anfällig sind. Ich verstehe die Besorgnis der Eigentümer und Bewohner für den Jahreswechsel und möchte an alle Bürger appellieren, im Umfeld dieser Gebäude auf das Abbrennen von Feuerwerkskörpern zu verzichten.“

Auch das geltende Recht gebietet, mit Feuerwerkskörpern Abstand zu Reet- und Fachwerkhäusern zu halten. So heißt es in Paragraph 23 Absatz 1 der ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz: „Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern ist verboten.“ Das Verbot gilt aus Gründen der Sicherheit für die Reet- und Fachwerkhäuser und zum Lärmschutz. Als ausreichend gilt ein Sicherheitsabstand von mindestens 200 Metern. Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen dieses Verbot verstößt, handelt ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße belegt werden.