Aufhebung der Observationdes Ex-Sicherungsverwahrten schüre neue Ängste, sagt er

Moorburg. Die Entscheidung des Hamburger Verwaltungsgerichts, dass die nachträgliche dauerhafte Überwachung vormals Sicherungsverwahrter in der bisherigen Praxis künftig nicht mehr zulässig ist, hat die Diskussion um die Unterbringung des verurteilten Schwerverbrechers Jens B. in Moorburg neu entfacht. „Jetzt haben wir die Bescherung!“, so der CDU-Bürgerschaftsabgeordnete Jens Trepoll. Die SPD habe die Beratung zur Sicherstellung der polizeilichen Dauerobservation von ehemaligen Sicherungsverwahrten verschleppt und gefährde damit die Sicherheit aller Hamburger.

Bereits im Januar hätte der justizpolitische Sprecher der CDU-Bürgerschaftsfraktion auf die Gesetzeslücke bei der Überwachung entlassener Sicherungsverwahrter hingewiesen und gefordert, diese Regelungslücke zu schließen. Doch seit fast einem Jahr werde die Beschlussfassung über den CDU-Antrag von der SPD verzögert. Trepoll: „Wir brauchen dringend eine Rechtsgrundlage, um die Überwachung ehemaliger Sicherungsverwahrter sicherzustellen.“

Noch immer sei der Senat den Moorburgern eine inhaltlich nachvollziehbare Begründung für die Unterbringung des Ex-Sicherungsverwahrten vor mehr als einem Jahr in ihrem Dorf schuldig. Das Versprechen, zumindest eine Dauerobservation des ehemaligen Schwerverbrechers sicherzustellen, der nun gegen seine Dauerüberwachung durch die Hamburger Polizei geklagt hat, sei nun Makulatur.

In diesem Jahr hätten laut Trepoll bereits mehrere Einwohner Moorburg dauerhaft verlassen. Sollte sich Jens B. nun ohne Observation in Moorburg bewegen, werde die Angst vieler Nachbarn wieder wachsen. „Und auch ein weiterer Exodus in Moorburg ist zu befürchten“, so Trepoll.