Buxtehuder Stadtrat entscheidet, Planverfahren zum Flutschutz einzuleiten. Gegner werfen Politikern Ignoranz vor

Buxtehude. Dass sich die große Mehrheit von SPD, CDU und BBG/FWG im Stadtrat beim innerstädtischen Hochwasserschutz einig ist, zeichnete sich bereits im Vorfeld deutlich ab. Am Montagabend haben die anwesenden 37 Ratsmitglieder und Bürgermeister Jürgen Badur mit 29 Ja-Stimmen entschieden, dazu das Planfeststellungsverfahren einzuleiten.

Die neun Gegenstimmen kamen von der FDP, den Grünen und Linken. Somit ist das für den Oberlauf der Este angestrebte Staudamm-Projekt dieser Fraktionen und dem „Aktionsbündnis für nachhaltigen Hochwasserschutz“ vorerst gescheitert.

Ebenso gescheitert war der eilige Versuch des Aktionsbündnisses, vertreten vom ehemaligen Bundesrichter Bernd Raebel, noch am 16. Dezember einen Beschluss des Verwaltungsgerichts zu erwirken, der die Ratsabstimmung verhindert. Das Verwaltungsgericht Stade hatte den Eilantrag von Altrud Gönnert und Dennis Williamson auf „einstweilige Anordnung“ abgewiesen. Somit durften die Ratsmitglieder nach Auffassung der Verwaltungsrichter ein Planfeststellungsverfahren auf den Weg bringen.

„Das Bürgerbegehren hindert die Kommune nicht daran, über die im Bürgerbegehren bezeichnete Angelegenheit selbst zu entscheiden. Die Kommune kann getroffene Entscheidungen vollziehen, die das Bürgerbegehren betreffen“, zitierte Verwaltungsgerichtssprecher Kai-Uwe Klinge aus dem Beschluss und verwies auf Paragraf 32 des Niedersächsischen Kommunalverwaltungsgesetzes. Damit habe dem Ratsentscheid „nichts entgegengestanden“, begründete Klinge die Entscheidung der Verwaltungsrichter.

Nach dieser Schlappe verteilten Mitglieder des Aktionsbündnisses vor der Ratssitzung im Stadthaus Flugblätter, wie eine Todesanzeige gestaltet: „Wir trauern um die Direkte Demokratie in Buxtehude“, stand darauf geschrieben. „Tausende (...) Bürger (...) konnten den Bürgerentscheid zum Hochwasserschutz nicht vor dem vorzeitigen Tod bewahren“, hieß es weiter und in fetten Lettern war zu lesen: „Gemordet haben SPD, CDU und Freie Wähler am 16. Dezember 2013“. Dazu stellten die Verfasser in den Raum, ob „der Bürgerwille respektiert oder die Demokratie gestohlen werde?“

Die CDU-Fraktionsvorsitzende Arnhild Biesenbach sah damit den Punkt gekommen, bei Stil und Umgang miteinander genauer hinzuschauen. „Ich finde das infam“, sagte Biesenbach. Der Anwurf „gemordet“ zu haben erfülle durchaus den „Tatbestand der Beleidigung“.

Ratsmitglieder von SPD, CDU und BBG/FWG hätten das Mandat der Wähler – und damit mindestens 10.000 Buxtehuder – hinter sich. Eine klare Mehrheit habe sich bei der Wahl 2011 auch für den innerstädtischen Hochwasserschutz in den Wahlprogrammen entschieden, so Biesenbach. Zudem gebe es vom Stader Verwaltungsgericht den Beschluss, dass die Ratsmitglieder in dieser Frage abstimmen dürfen.

Auch Astrid Bade, SPD-Fraktionsvorsitzende, verwahrte sich gegen den Vorwurf des Aktionsbündnisses, die Ratsmitglieder hätten keinen Respekt vor dem Willen Tausender Bürger. „Wenn schon vorab mit Klage vor dem Gericht gedroht wird, falls der Bürgerentscheid scheitern sollte, dann können wir Zeit sparen und heute entscheiden“, sagte Bade.

Der Vorsitzende des Ausschusses für Stadtplanung, Hans-Uwe Hansen (SPD), sowie die Fraktionschefinnen Bade und Biesenbach erklärten, dass es vorrangige Aufgabe des Rates sei, Schaden von der Stadt abzuwenden. Man habe es sich nicht leicht gemacht, besonders mit Blick auf die Anwohner entlang der unteren Este im Alten Land.

Aber man könne nicht auf die Sicherheit in Buxtehude verzichten, damit die Flächen zwischen den Deichkronen im Alten Land keine festgesetzten Überschwemmungsgebiete mehr sind, so Hansen. Ein Staudamm im FFH-Naturschutzgebiet Estetal sei nach Hansens Auffassung „in absehbarer Zeit“ nicht zu realisieren.

Dagegen argumentierten die Grünen-Ratsherren Michael Lemke und Guido Seemann wie auch FDP-Chef Rudolf Fischer. Seemann nannte die Pläne für Minideiche und Flutschutzmauern „rücksichtslos“. Fischer legte nach, dass sie „spätestens vor Gericht keinen Bestand“ haben würden. „Dieser Ratsbeschluss war die zweite große Fehlentscheidung in diesem Jahr nach der Klage-Rücknahme im Trog-Streit um die Estequerung der A 26“, sagte Seemann. Lemke warf den Befürwortern der Spundwände im Stadtgebiet vor, dass sie die Folgen für die Anrainer im Unterlauf nicht berücksichtigt hätten.