Rot-Grün will Hamburg die Gesamtverantwortung für ökologischen Ausgleich der Heidewasserförderung aufdrücken

Hannover/Winsen. Ein weiterer Schritt zu einer neuen Vereinbarung zwischen dem Land Niedersachsen und der Stadt Hamburg über die Förderung von Wasser in der Lüneburger Heide ist getan: Der Umweltausschuss des niedersächsischen Landtags hat Anfang dieser Woche die Eckpunkte beschlossen. Der Großteil der seit langem erhobenen Forderungen sowohl der Interessenvertreter aus der Heideregion als auch der CDU wird darin umgesetzt – nicht aber eines der Hauptanliegen, auf dem die Harburger CDU-Landtagsabgeordneten Heiner Schönecke und Andé Bock seit langem beharren: die finanzielle Beteiligung des Landes Niedersachsen an einem „Generalplan Heidewasser“.

Der Antrag, den die CDU im Mai gestellt hatte, ist durch einen Änderungsantrag von SPD und Grünen ersetzt worden. Darin ist nun die Jahresfördermenge auf 16,1 Millionen Kubikmeter begrenzt. Die Stadt Hamburg hatte eine Menge von 16,6 Millionen Kubikmeter gefordert, während sie derzeit 15,7 Millionen Kubikmeter pro Jahr aus den Wasserwerken Nordheide West, Nordheide Ost und Schierhorn entnimmt. Die Laufzeit des neuen Wasserförderabkommens soll 30 Jahre betragen, dabei soll alle zehn Jahre überprüft werden, ob die Fördermenge reduziert werden kann, weil zum Beispiel weniger Wasser verbraucht wird oder ökologische Schäden dies erforderlich machen. In den geänderten Antrag ist auch die Forderung der Umweltschutzverbände aufgenommen worden, ein engmaschiges Netz an Messstationen einzurichten, um mögliche ökologische Schäden rechzeitig erfassen und darauf reagieren zu können. Die Umweltschützer hatten bemängelt, das vor allem an den Oberläufen der Gewässer bisher keine Messung erfolgt. Die Hansestadt Hamburg soll für Schäden, die durch die Wasserentnahme sowohl an der Umwelt als auch in der Land- und Forstwirtschaft entstehen, aufkommen. „Hamburg Wasser muss ein großes Interesse daran haben, dass die Grundwasserneubildung verbessert wird, und das sollten sie sich auch was kosten lassen“, meint Hans-Joachim Janßen, in der Grünen-Fraktion zuständig für Naturschutz und Wasserwirtschaft.

Und die Stadt Hamburg soll in einen Heidewasserfonds einzahlen, aus dem Maßnahmen zur ökologischen Verbesserung und Erhöhung der Grundwasserneubildung finanziert werden. Das Land Niedersachsen bleibt – anders, als es die CDU fordert – außen vor. „Eine historische Chance wird verpasst“, kommentiert das der Elstorfer CDU-Landtagsabgeordnete Heiner Schönecke. „Das ist ein Schlag ins Gesicht der Heideregion.“ Sein Winsener Fraktionskollege André Bock ergänzt: „Offensichtlich sind die Grünen hier der Querschläger, denn die SPD hatte sich bei den bisherigen Diskussionen um das Thema Heidewasser kooperativ gezeigt.“ Die Antragsänderung trage „eindeutig die Handschrift der Grünen – das ist mit uns nicht zu machen“, empört sich Schönecke.

Die Grünen weisen das zurück: „Herr Schönecke hatte während der Regierungszeit von CDU und FDP genügend Zeit, seine Partei davon zu überzeugen, dass sich Niedersachsen beteiligen soll“, sagt Janßen. Er habe dies „aus guten Gründen“ nicht geschafft, weil die Wasserentnahmegebühr („Wassercent“) dort eingesetzt werde, wo es aus landesweiter Sicht am nötigsten ist. „Und das bleibt auch so“, macht Janßen deutlich. Die Harburger CDU-Abgeordneten hatten genau das kritisiert: Von den im Landkreis Harburg erzielten Einnahmen flössen nur rund 50 Prozent hierhin zurück. Die Lücke sollte der Heidewasserfonds schließen.

Deswegen hat die CDU einen Änderungsantrag gestellt, um 500.000 Euro dafür in den Haushalt einzustellen. „Vielleicht kommt Rot-Grün bis zur Plenarsitzung noch zur Einsicht“, hofft Schönecke. Zumal die Gesamteinnahmen aus dem Wassercent für die kommenden 30 Jahre 45 bis 48 Millionen Euro betragen dürften. Anlass für Schönecke, auf einen weiteren Umstand hinzuweisen: „Für 114 neu geschaffene Stellen in der Staatskanzlei und 1,2 Millionen Euro für eine Klimaagentur im Umweltministerium ist nach dem Willen von Rot-Grün Geld vorhanden, aber 500.000 Euro für sinnvolle Maßnahmen des Gewässerschutzes nicht? Das kann in den Landkreisen Harburg, Lüneburg und Heidekreis niemand nachvollziehen.“

Der Landtag tagt von Mittwoch, 11., bis Freitag, 13. Dezember. Das Thema Heidewasser steht unter Punkt 33 am Freitagmittag auf der Tagesordnung.