Er hatte gehämmert und geschraubt. Wladimir Hartwich,39, aus Neuwiedenthal war im April dabei, in dem längere Zeit leer stehende Tanzlokal an der Bremer Straße 302 eine Bar mit dem Namen „Bar 75“ einzurichten.

Harburg. Das Vorhaben mißlang. Inzwischen hat Hartwich alles wieder ausgebaut, von der Musikanlage bis zur Beleuchtung. Das Gerücht ging um, das Gewerbeamt der Bezirksverwaltung habe keinen Prüfer vorbei geschickt und ihm offenbar keine Konzession für den Barbetrieb erteilen wollen. Doch es gab wohl eher Versäumnisse, die zu Lasten des Antragstellers gehen. Das Bezirksamt teilt mit: Die Gaststättenerlaubnis für den Betrieb der „Bar 75“ konnte bisher nicht erteilt werden. Der Antragsteller hat keinen Mietvertrag für die Gaststätte vorgelegt, der auf ihn allein ausgestellt ist.

Schriftliche Aufforderungen Grundrisszeichnungen der Gaststätte vorzulegen seien auch nicht erfüllt worden. Ohne diesen für einen Gaststättenbetrieb erforderlichen Nachweis mit entsprechender Grundrisszeichnung wird der Außendienst grundsätzlich nicht tätig. Die Vorlage vollständiger Nachweise ist eine Bringschuld des Antragstellers. Kommt er dieser nicht nach wird davon ausgegangen, dass er den Antrag nicht weiter verfolgt.