Zum Ostring Buchholz ist eine Entscheidung noch nicht in Sicht. Befürworter werden unruhig

Buchholz/Lüneburg. „Wir haben doch abgestimmt, warum passiert denn nichts?“ Solchen Fragen ist der Buchholzer Bürgermeister Wilfried Geiger jedes Mal ausgesetzt, wenn er seine monatliche Wochenmarkt-Sprechstunde abhält. Die Bürger wollen endlich wissen, was denn nun passiert mit dem Ostring. Wann er gebaut wird. Ob er überhaupt gebaut wird. „Immer wieder muss ich dann erklären, dass die Angelegenheit noch bei Gericht liegt und wir keinen Einfluss haben“, sagt Geiger.

Fast drei Jahre ist es her, dass vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg drei Klagen von Ostringgegnern verhandelt wurden. Damals hatte das Gericht Fehler im Planfeststellungsbeschluss festgestellt und diesen im Februar 2011 für ungültig erklärt. Zugleich hatte es Berufung nicht zugelassen. Der Landkreis Harburg als Beklagter – er ist Bauherr, da es sich beim Ostring um eine Kreisstraße handelt – hatte dagegen Widerspruch eingelegt, das Verfahren aber ruhen lassen, als sich zunächst eine Bürgerbefragung und dann ein Bürgerentscheid abzeichnete. In diesem Bürgerentscheid ging es um die Frage, ob die Stadt Buchholz den Vertrag mit dem Landkreis zum Bau der Umgehungsstraße kündigen soll oder nicht. Am 20. Januar dieses Jahres stimmte eine Mehrheit von 61,8 Prozent der Wähler dafür, die Verträge bestehen zu lassen. Im Juli beantragte der Landkreis die Wiederaufnahme des Widerspruchsverfahrens.

Eine Entscheidung ist noch nicht in Sicht – und die Ostring-Befürworter machen in Internetforen ihrem Unmut Luft. „Am 20. Januar 2014 sind 365 Tage vorbei, wo wir Buchholzer Bürger dem Stadtrat in einem klarem Votum zu verstehen gegeben haben, dass wir für die weitere Planung einer Umgehungsstraße sind“, teilt etwa Timo Hanke, einer der Bürgerbegehren-Initiatoren, mit. Dahinter steckt auch die Sorge, dass die Entscheidung des Gerichts die Gültigkeitsdauer des Bürgerentscheids überdauern könnte. Denn an das Ergebnis ist der Stadtrat nur zwei Jahre gebunden.

Das Gericht verweist darauf, dass „der berufene Senat im Rahmen seiner richterlichen Unabhängigkeit die Reihenfolge der Bearbeitung der bei ihm anhängigen Rechtssachen“ bestimme. Der Eingang des Verfahrens spielten dabei ebenso eine Rolle wie die Dringlichkeit. Weil das Verfahren längere Zeit geruht hat, wird es entsprechend weiter hinten wieder eingeordnet. „Dabei spielt auch eine Rolle, ob neue Stellungnahmen zu dem Verfahren eingegangen sind“, erläutert Sprecherin Andrea Blomenkamp. Das Gericht hat die Gültigkeitsdauer des Bürgerentscheids gleichwohl im Blick und teilt mit: „In Anbetracht der üblichen Verfahrensdauer steht nicht zu erwarten, dass der Senat erst nach Ablauf dieser Frist über die Zulassungsanträge des Beklagten entscheiden wird.“ Ihr seien auch keine Gründe bekannt, die dagegen sprächen, sagt Andrea Blomenkamp. Über Details zum Zeitplan des Verfahrens gebe der Senat indes keine Auskunft.

„Immerhin etwas Positives“, meint der Erste Kreisrat Rainer Rempe. Neue Stellungnahmen des Landkreises seien eigentlich auch nicht nötig, da sich an der Sachlage nichts geändert habe. Wilfried Geiger bedauert, dass die Lösung des Verkehrsproblems nicht mehr während seiner Amtszeit erfolgt. Das Thema werde sicher den Wahlkampf um seine Nachfolge bestimmen, „auch wenn die Positionen der Kandidaten klar sind“. Schlimm findet er, dass „die Entwicklung der Stadt gelähmt ist, solange das Gericht nichts entschieden hat“. Im Fall, dass das Gericht den Widerspruch ablehnt, wäre eine schnelle Entscheidung erst recht wichtig, um mit einer neuen Planung beginnen zu können. „Wir haben eine schwierige Situation in Buchholz. Der Verkehr nimmt zu und je länger die Entscheidung dauert, desto schwieriger wird es – ganz unabhängig von Glaubensfragen.“