Rat verhindert Unterbringung von Asylbewerbern in Appel. Von Trickserei könne keine Rede sein, sagt der Bürgermeister

Appel. Alte Bäume und historische Höfe prägen die Ortschaft Appel. Damit das so bleibt, sollen sich Neubauvorhaben und Umbauten zukünftig behutsam in die gewachsene Struktur einfügen. Am Donnerstag beschlossen die Ratsmitglieder die Aufstellung eines entsprechenden Bebauungsplans. Ein Heim für Asylbewerber passt scheinbar nicht ins Bild. Denn den Bauantrag des Landkreises Harburg auf Umwidmung des Seniorenwohnheims an der Kreisstraße lehnten die Politiker einstimmig ab. Außerdem verhängten sie eine Veränderungssperre, die vermutlich in der kommenden Woche in Kraft treten wird. Eine Flüchtlingsunterkunft, wie der Landkreis sie bisher plante, wird es in Appel somit nicht mehr geben.

Der gefasste Aufstellungsbeschluss bezieht sich auf die künftige Bebauung südliche und südöstliche der Kreisstraße 31, die Bebauung zwischen dem Podendorfer Weg und der Kreisstraße soswie nördlich der Straße „Am Daudiek“. Die Umwidmung des Seniorenwohnheims in eine Beherbergungsstätte für Asylbewerber widerspricht nach Ansicht der Ratsmitglieder der zukünftigen baulichen Entwicklung des Dorfkerns. Sie lehnten den Antrag des Landkreises Harburg deshalb ab und ordneten gleichzeitig eine sogenannte Veränderungssperre an. Bis zur Aufstellung des Bebauungsplans dürfen demnach Wert steigernde Umbauten von Grundstücken und Gebäuden nur durchgeführt werden, wenn sie den öffentlichen Belangen nicht entgegenstehen.

Bürgermeister Reinhard Kolkmann und auch Ratsmitglied Peter Matthies erklärten mit Nachdruck, dass es sich nicht um einen „Verhinderungsbeschluss“ handele, sondern um eine vernünftige Maßnahme, die städtebauliche Entwicklung der Ortschaft rechtzeitig voranzutreiben. Der historische Ortskern mit seinem Großbaumbestand solle so erhalten und die Umnutzung landwirtschaftlicher Gebäude und Hofstellen zielgerecht gesteuert werden.

Von einem Konfrontationskurs mit dem Landkreis Harburg könne ebenfalls keine Rede sein, betonte Kolkmann. „Der Landkreis war es, der spät die Diskussion mit uns gesucht hat. Er hat der Gemeinde keinerlei Mitbestimmungsmöglichkeiten eingeräumt und nicht erkennen lassen, dass er die Bedenken der Appeler ernst nimmt“, so der Bürgermeister. „Da frage ich: Wer ist hier eigentlich auf Konfrontationskurs gegangen?“ Zwar habe Sozialdezernent Reiner Kaminski die Anzahl der Asylbewerber erst kürzlich von 53 auf 30 reduziert. Doch das sei immer noch mehr als die für Appel angebotenen und tragbaren zehn bis 15 Personen. Mit der Ratsentscheidung ist das Vorhaben in Appel des Landkreises Harburg nun endgültig vom Tisch. „Die Planungshoheit liegt bei der Kommune“, erklärte Pressesprecher Johannes Freudewald. Eventuell hätten zwar die Eigentümer der Gebäude in diesem Gebiet noch die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen und eventuell eine Klage auf Schadensersatz anzustreben. „Dem Landkreis Harburg sind mit dem Aufstellungsbeschluss aber alle Möglichkeiten genommen, das ehemalige Seniorenwohnheim für die Unterbringung von Asylbewerbern zu nutzen“, so Freudewald.

Von Gewinnern und Verlierern in dieser Sache will er nicht sprechen. „Ich sehe vielmehr eine gemeinsame Verantwortung, der sich Appel nun stellen muss. Ich erwarte, dass sich die Gemeinde und auch die Bürger an ihre Zusage halten, uns bei der Unterbringung von Asylbewerbern zu unterstützen.“

Der Eigentümer des „Deutschen Hauses" hatte angeboten, etwa zehn Zimmer zur Verfügung zu stellen. Doch auch das „Deutsche Haus“ liegt in dem Gebiet, das die Gemeinde überplanen will. Theoretisch wären Umbaumaßnahmen somit nur eingeschränkt möglich. „Sollte das so sein, könnte man tatsächlich Trickserei vermuten. Aber das ist nicht der Fall. Wir werden zu unserem Wort stehen“, betont der Bürgermeister. Das Haus sei schließlich bereits als Hotelbetrieb genehmigt. „Meines Wissens nach müssten nur Kleinigkeiten geändert werden.“