Hundegesetz öffnet Verwaltung die Türen. Versuchslabor LPT muss Hunde kennzeichnen lassen

Mienenbüttel. Das Niedersächsische Hundegesetz, das seit dem 1. Juli in Kraft ist, gilt nicht nur für Privatpersonen, sondern auch für das umstrittene Neugrabener Laboratorium für Pharmakologie und Toxikologie (LPT) mit Sitz in Mienenbüttel. Die Verantwortlichen teilten kürzlich Neu Wulmstorfs Bürgermeister Wolf Rosenzweig auf Anfrage schriftlich mit, dass in der Versuchsanstalt alle Richtlinien eingehalten werden. Die Gemeinde will diese Angaben nun stichprobenartig überprüfen.

Das neue Hundegesetz schreibt vor, dass alle Tiere, die älter als sechs Monate sind, durch einen elektronischen Transponder mit einer Kennnummer gekennzeichnet werden müssen. Innerhalb eines Monats muss jeder Halter für seinen Vierbeiner eine Haftpflichtversicherung abschließen und zudem an ein zentrales Register melden. Für jede Online-Registrierung fallen dabei Kosten in Höhe von 14,50 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer an. Wer die gesetzlichen Vorgaben nicht beachtet, muss mit einer Geldstrafe bis zu 10.000 Euro rechnen.

In einem offiziellen Schreiben machte Neu Wulmstorfers Bürgermeister Wolf Rosenzweig deshalb das LPT auf seine Pflichten aufmerksam und bat innerhalb von zwei Wochen um Rückmeldung . „Wir haben das Neugrabener Unternehmen darauf hingewiesen, dass diese Regelung auch für das Versuchslabor in Mienenbüttel gilt“, sagte der Bürgermeister, der sich in dieser Sache zuvor vom Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung beraten ließ. Pressesprecherin Natascha Manski räumte gegenüber dem Abendblatt allerdings ein, dass im konkreten Fall allerdings zu klären sei, ob die LPT GmbH & Co. KG mit Sitz in Hamburg auch tatsächlich Halter der Hunde ist. „Ein Halter außerhalb Niedersachsens unterliegt nicht dem niedersächsischen Recht“, so Manski.

Das Neugrabener Unternehmen habe in dem Schreiben an die Gemeinde seinerseits jedoch bereits erklärt, dass das Versuchslabor alle Vorgaben des niedersächsischen Hundegesetzes bereits erfülle. „Das werden wir nun sicherlich stichprobenartig überprüfen“, betonte Rosenzweig. Die Gemeinde sei dazu berechtigt und auch verpflichtet, dürfe sogar Grundstücke mit Ausnahme von Wohngebäuden jederzeit und Betriebsräume während der Betriebszeiten betreten.

Damit könnte für den Neu Wulmstorfer Bürgermeister also zum ersten Mal die Möglichkeit bestehen, einen Blick ins Innere des Versuchslabors zu werfen. Bislang verweigerte das LPT jegliche Kommunikation mit der Gemeinde, ignorierte Anfragen des Verwaltungschefs. „Normalerweise ist es bei uns gute Sitte, sich mit neu angesiedelten Unternehmen auf einen Kaffee zum Gespräch zu treffen. Und in der Regel wird das auch immer gern angenommen“, sagte Rosenzweig. Beim LPT sei das anders gewesen. Über die offene und freundliche Antwort habe er sich deshalb gefreut, so Rosenzweig.

An der Grundproblematik ändert sich damit allerdings nichts. LPT testet seit Jahren für die Frankfurter Firma Merz die Botulinumtoxin-Produkte Yeomin und Bocouture an Mäusen, Affen und Hunden. Tierschützer behauptten: Aus dem Mienenbütteler Versuchslabor kommt kein Tier lebend heraus.