Statt der bisher sechs sollen künftig nur noch drei Mitarbeiter in zwei Beratungsstellen eingesetzt werden. Die CDU im Bezirk Harburg schlägt Alarm

Harburg. Der Bezirk Harburg wird auch im nächsten Jahr wieder zwei Erziehungsberatungsstellen finanziell fördern: eine im Harburger Kern, eine zweite im Süderelbebereich. Dazu ist der Bezirk laut Sozialgesetzbuch verpflichtet. Allerdings wird die personelle Besetzung halbiert. Sind es bislang noch etwa sechs volle Stellen, die in den vom Bezirk geförderten Beratungsstellen vorgehalten werden, sollen künftig nur noch insgesamt gut drei Vollzeitberater in den beiden Beratungsstellen arbeiten. Die Harburger CDU warnt vor Qualitätsverlust der Beratungsarbeit und vor Einschränkungen bei den Öffnungszeiten.

Das Fachamt Jugend- und Familienhilfe der Bezirksverwaltung verschickte jetzt an die Harburger Freien Träger – sie führen die Beratungsstellen im Auftrag des Bezirks – einen Brief. In dem fünfseitigen Schreiben, das dem Abendblatt vorliegt, sind die Aufgaben, Leistungen und finanziellen Zuwendungen genau aufgeführt. Jetzt sind die Träger am Zug, sie können beim Fachamt ihr Interesse an der Übernahme der Aufgabe anmelden. Derzeit führen die Arbeiterwohlfahrt und die evangelische Kirche diese Beratungen für Eltern, alleinerziehende Mütter und Väter, aber auch für Jugendliche und Erzieher durch. In Anspruch genommen wird die Erziehungsberatung von Menschen in problematischen Lebenssituationen.

Die CDU-Fraktion in der Bezirksversammlung Harburg schlägt Alarm. Sie sieht durch die Stellenstreichungen die Arbeit der Beratungsstellen in existenzieller Gefahr. „Ich kann mir in der Tat nicht vorstellen, wie eine vernünftige Beratung mit anderthalb Personen pro Beratungsstelle noch möglich sein soll. Zumal der Gesetzgeber für die Beratungsstellen ganz klar festschreibt, dass ein Beraterteam sich aus mehreren Fachdisziplinen zusammensetzen soll“, sagt Florian Klein, CDU-Abgeordneter der Bezirksversammlung.

Diese Personalbesetzung, so CDU-Fraktionschef Ralf-Dieter Fischer, sei mit dem Bundesrecht, „überhaupt nicht vereinbar. Da wird mal wieder vom Bezirksamt an der falschen Stelle Geld eingespart. Solche Einsparungen am Personal sind doch nur mit Einschränkungen bei den Öffnungszeiten aufzufangen“.

Die CDU-Fraktion bringt jetzt das Thema auf die Agenda der Bezirksversammlung. In einem Antrag fordert die Fraktion die Verwaltung auf, im Jugendhilfeausschuss darzulegen, wie man sich künftig die Arbeit in den Erziehungsberatungsstellen vorstelle.

Fraktionschef Fischer weist darauf hin, dass auch die Personalstärke einer Erziehungsberatungseinrichtung im Sozialgesetzbuch geregelt sei. Der Gesetzgeber schreibt drei Stellen vor. „Man muss sich doch nur fragen, was passiert, wenn ein Berater krank wird. Mit zwei Beratern in zwei Beratungsstellen kann dann von einem Zusammenwirken mehrerer Fachrichtungen kaum mehr die Rede sein“, sagt Fischer.

Laut Schreiben des Fachamtes Jugend- und Familienhilfe sieht die Planung so aus: Für die Beratungsstelle Süderelbe, hier berechnet der Bezirk einen Zuschuss von 164.933 Euro, sind zwei Zweidrittel-Sozialpädagogenstellen, eine Zweidrittel-Psychologenstelle und eine viertel Stelle für eine Verwaltungskraft geplant. Die Beratungsstelle in Harburg Kern wird mit 82.467 Euro bezuschusst und bekommt zwei DrittelStellen für einen Sozialpädagogen und eine drittel Stelle für einen Psychologen sowie ebenfalls eine viertel Stelle für eine Verwaltungskraft. Nun möchte die CDU zum einen wissen, wie die Berechnungsgrundlage für diese Verteilung. Unklar sei auch, wie die Berater bei dieser Stellenbesetzung noch Zeit für dringend notwendige Netzwerkarbeit haben sollen. Andererseits, so heißt es in dem Schreiben des Fachamtes, müsse der Träger „im Rahmen der Qualitätssicherung die Standards für die Aufgaben der Erziehungsberatungsstelle“ sicherstellen.

Jetzt haben die Träger, die diese Aufgabe übernehmen wollen, bis zum 29, November Zeit, sich zu bewerben.