Nach dem gespenstischen Aufmarsch 2011 in Eißendorf muss ein Rechtsextremist aus Buchholz 500 Euro zahlen

Harburg. Das Amtsgericht Harburg hat den Rechtsextremisten R., der an dem rechtswidrigen Demonstrationszug der sogenannten „Unsterblichen“ am 17. Dezember 2011 in Eißendorf beteiligt war, zu 500 Euro Geldstrafe verurteilt. Der 30-Jährige hat, so das Gericht, gegen das Vermummungsverbot und das Uniformierungsverbot verstoßen.

Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass R. zumindest zeitweise eine weiße Maske getragen hat. R. hat wie die übrigen Teilnehmer des Aufmarsches schwarze Kleidung getragen. Ein Verstoß gegen das Uniformierungsverbot liegt auch schon dann vor, so das Amtsgericht Harburg, wenn Demonstranten gezielt einheitliche Zivilkleidung tragen und dadurch klar werde, dass eine politische Gesinnung ausgedrückt werden soll. Der in schwarz gekleidete Block von im Gleichschritt gehenden Demonstranten vor zwei Jahren in Eißendorf habe an das klassische Bild von Aufmärschen erinnert, wie sie aus der Geschichte bekannt seien. Das Gericht sieht darin darin eine gewollte Assoziation mit den Aufmärschen der SA, der paramilitärischen Kampforganisation der NSDAP in der Weimarer Republik.

Der 30 Jahre alte Buchholzer bestreitet, während des Aufmarsches wie die übrigen Teilnehmer mit einer weißen Maske vermummt gewesen zu sein. Er habe Filmaufnahmen gemacht, und da wäre eine Maskierung nur hinderlich gewesen. R. kündigte bereits nach dem Plädoyer des Staatsanwaltes an, Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen zu wollen, sollte es zu einer Verurteilung kommen.

Das Gericht stützt sein Urteil auf die Aussagen von zwei Polizeibeamten, die daran beteiligt waren, die rechtswidrige Demonstration aufzulösen. Ein Beamter hat ausgesagt, dass R. eine weiße Maske bei sich gehabt habe, als er dessen Personalien aufgenommen hat. Das hat er auch im Vermittlungsprotokoll vermerkt. Ein anderer Polizist, der als erster bei dem Aufmarsch eingetroffen war, hatte beobachtet, dass alle Teilnehmer weiße Masken getragen hätten.

Es sei lebensfremd, anzunehmen, jemand trage wie die übrigen Demonstranten eine Maske mit sich, um sie dann aber nicht aufzusetzen, argumentiert das Gericht. Die Filmaufnahmen seien nur etwa drei Minuten lang. R. hätte also während des mindestens 15 Minuten langen Aufmarsches die Maske tragen können und trotzdem, nur für wenige Minuten, nicht vermummt, mit dem Camcorder filmen können.

Die Geldstrafe hätte auch höher ausfallen können. Das Gericht berücksichtigte aber, dass R. von Hartz IV lebt. Der 30-Jährige war im Garten- und Landschaftsbau tätig. Als bekannt wurde, dass er an dem rechtswidrigen rechtsextremen Aufmarsch beteiligt war, hatte er seinen Arbeitsplatz verloren. Der Buchholzer hat keine Vorstrafen.

Bei der 15 bis 20 Minuten langen Demonstration am späten Abend des 17. Dezember 2011 auf der Eißendorfer Straße und der Weusthoffstraße waren mindestens 20 schwarz gekleidete Personen im Block gelaufen, um sich ein militärisches Erscheinungsbild zu geben. Sie waren mit weißen Masken, in der rechten Szene „Totenmasken“ genannt, vermummt gewesen. Einige trugen Fackeln. Laut einer Zeugin haben sie eine ausländerfeindliche Parole gerufen. Die Teilnehmer wollten nach eigenen Angaben gegen das Gerichtsurteil zu den beiden sogenannten „20-Cent-Mördern“ demonstrieren, die am Seeveplatz in Harburg einen Mann erschlagen hatten. Die Demonstranten hatten ein Transparent getragen, das sich auf dieses Urteil bezog.

Tatsächlich handelte es sich bei dem Aufmarsch mit weißen Masken und Fackeln um eine damals neue, besonders gespenstisch wirkende Form der Inszenierung in der rechten Szene. Die Anhänger dieser Bewegung nennen sich „Die Unsterblichen“. Ähnliche Aufzüge mit weißen Masken und Fackeln hat es in Bautzen, Düsseldorf, Niedersachsen, Hessen und Bayern gegeben.

Die Teilnehmer an Aufzügen der „Unsterblichen“ verabreden sich im Internet. Wer die Demonstration in Eißendorf organisiert hat, ist bis heute unklar. Teilnehmer, die vor dem Amtsgericht Harburg ausgesagt haben, berichteten, sie hätten erst am selben Tag von der Demonstration erfahren und die Masken erst am Treffpunkt erhalten. Von wem, wüssten sie nicht.