Bauausschuss stimmt vorläufigen Standorten für die Anlagen zu. Verwaltung rechnet mit Klagen von Bürgerinitiativen. Gebühren für Abwasser steigen

Winsen. Der Landkreis Harburg ist bei der Standortsuche für Windräder im Kreis einen großen Schritt weiter. Für die Raumordnung für das Jahr 2025 hat der Bau- und Planungsausschuss am Mittwochabend die Planung für die kommenden Jahre mit zwei Gegenstimmen der Grünen beschlossen. Danach wird es künftig im Einzelfall möglich sein, Windparks über anschließende Grundstücke zu vergrößern, ohne den sonst vorgesehenen Abstand zwischen einzelnen Anlagen von drei bis fünf Kilometern einzuhalten. Zwei neue Gebiete kommen auf Wunsch der Politiker im Ausschuss zu den bisher ausgesuchten hinzu. Dabei handelt es sich um Heidenau-Nord und Eichholz. Die endgültigen Entscheidungen werden der Kreisausschuss am 2. Dezember und der Kreistag am 17. Dezember treffen. Die Pläne sollen im Frühjahr ausgelegt werden. „Wir erwarten in jedem Fall Klagen. Überall haben sich schon Bürgerinitiativen formiert “, sagte Carsten Peters, der Leiter der Planungsabteilung des Landkreises, im Ausschuss.

Die Strategie des Kreises zielt darauf ab, die Zahl der Windräder im Kreis von derzeit 63 auf mehr als 120 zu verdoppeln. Insgesamt sind jetzt 465 Hektar oder 0,4 Prozent der Fläche des Kreises als Vorrangflächen für die Anlagen vorgesehen. „Unser Ziel ist es, die Planungen gerichtsfest zu machen“, sagte der Erste Kreisrat der Verwaltung, Rainer Rempe.

Ohnehin muss aber Rücksicht auf Vögel wie Störche, Seeadler oder auch Fledermäuse genommen werden, die im Kreis heimisch sind oder durchziehen. Für die Gebiete in Gödenstorf und Toppenstedt, die im Landschaftsschutzgebiet liegen, müsste zudem noch der Umweltausschuss am 18. November die Regelungen aufheben. Grundsätzlich gelten verschiedene Ausschlusskriterien für die Windräder. So sollen etwa in Waldflächen von mehr als einem Hektar, in Trinkwasserschutzgebieten oder an regional bedeutsamen Sportanlagen keine Anlagen errichtet werden. Auch Abstände zu schutzwürdigen Bereichen sind definiert. So sollen die Stromerzeuger mindestens 1000 Meter entfernt von Siedlungen, 300 Meter von Einzelhäusern sowie mehr als zwei Kilometer von den Aufstiegsbereichen von Segelflugplätzen installiert werden.

Im Einzelnen wurden 29 Standorte im Kreis für die Windräder ausgewählt, wobei an einigen der folgenden Orte mehrere Plätze für Windräder vorgesehen sind. So sind weitere Anlagen in Ohlenbüttel, Tötensen und Wennerstorf möglich. Erweiterungen vorgesehen sind zudem in Evendorf, Pattensen, Quarrendorf/Brackel, Ramelsloh und Wulfsen. An acht Standorten stehen bisher keine Anlagen. Dies wird jetzt aber möglich werden. Es sind Ardestorf, Regesbostel, Roydorf, Gödenstorf, Toppenstedt, Bütlingen-Avendorf, Röndahl und Daerstorf. Dazu kommen eben noch Heidenau-Nord und Eichholz. In Neu Wulmstorf und Tangendorf wird es dagegen künftig keine Neubauten mehr geben.

Kritik an den Planungen dürfe künftig auch vonseiten der betroffenen Samt- und Einheitsgemeinden auf den Kreis zukommen. So ist bereits bekannt, dass Seevetal nahe dem Gebiet Ohlendorf-Ramelsloh ein Kompensationsgebiet für Wiesenvögel ausgewiesen hat. In diesem Gebiet soll zudem die Höhenbegrenzung von 100 Metern für die Anlagen aufgehoben werden, so dass sie effizienter arbeiten können. Noch in der Bürgerfragestunde am Ende der Sitzung meldet sich zudem Oliver Grett von der Bürgerinitiative Toppenstedter Gegenwind und verwies darauf, dass sich bereits 400 Bürger per Unterschrift gegen Windkraftanlagen in der Gemeinde ausgesprochen haben. Sie fürchten, dass der „große Erholungswert“ der Region künftig verloren gehen könnte.

Auch die Politiker im Ausschuss machten sich die Entscheidung nicht leicht. Bei den Überlegungen kam sogar eine weitere Vertagung bis zu einer Sondersitzung ins Gespräch. Schließlich brachte Heike Meyer (CDU) die Wende, indem sie sich für eine Entscheidung noch am selben Abend aussprach. Auch der Erste Kreisrat Rempe hatte zuvor darauf verwiesen, dass bei einer Vertagung erneut Zeit verloren gehen werde. Von Montag an kann nun auf der Internet-Seite des Kreises unter www.landkreis-harburg.de eine Illustration der einzelnen Standorte abgerufen werden.

Vor der Diskussion über die Winderräder war im Ausschuss die Entscheidung über eine Erhöhung der Abwassergebühren einstimmig gefallen. Danach steigen die Gebühren pro Kubikmeter von 1,70 auf 1,78 Euro. Bei einem durchschnittlichen Verbrauch von 42 Kubikmeter pro Jahr bedeutet dies 3,36 Euro Mehrkosten pro Kopf oder rund zehn Euro für einen dreiköpfigen Haushalt. Die Gebühr war seit 2011 stabil und lag in den Jahren 2009 und 2010 schon einmal bei 1,82 Euro pro Kubikmeter. Aus dem Jahresgewinn 2012 der Abwasserverarbeitung gehen nach einem einstimmingen Beschluss gut 6500 Euro in den Kreishaushalt ein. Dabei werden Zinsen von gut drei Prozent auf das Eigenkapital der Einrichtung verrechnet.