Vergabeverfahren zur Planung des Mühlentunnels muss zum Teil wiederholt werden

Buchholz. Niederlage für die Stadt Buchholz: Das Oberlandesgericht Celle hat am Donnerstag die Beschwerde des Ingenieurbüros, das in dem Vergabeverfahren für die Ausführungsplanung zum Mühlentunnel den zweiten Platz belegte, als begründet anerkannt. Für die Stadt Buchholz bedeutet das nun, dass sie prüfen muss, wie das 20 Seiten umfassende Gerichtsurteil im Detail umzusetzen ist und welche Teile des Ausschreibungsverfahrens wiederholt werden müssen. Eine Verzögerung des für 2015 geplanten Baubeginns des Zehn-Millionen-Euro-Projekts bedeutet es allemal. Bürgermeister Wilfried Geiger rechnet mit vier bis fünf Monaten, betont aber, „alle notwendigen Schritte zu unternehmen, um das Verfahren zügig wieder in Gang zu setzen“.

Im Wortlaut heißt es in der Gerichtsentscheidung unter anderem: „Auf den Nachprüfungsantrag der Antragstellerin hin wird das Vergabefahren in den Stand vor Aufforderung der bisher ausgewählten Bewerber zur Abgabe der Angebote zurückversetzt.“ Dazu kommt der Zusatz: „Nach Angebotsabgabe soll eine erneute Wertung unter Beachtung der Rechtsausführungen des Senats durchgeführt werden“, wie Gerichtssprecher Andreas Göken auf Abendblatt-Nachfrage mitteilt. Übersetzt heißt das in etwa so viel, dass in dem Vergabeverfahren bestimmte Mängel festgestellt worden sind, die in einer Wiederholung behoben werden sollen.

Der Hintergrund ist folgender: Bei der europaweiten Ausschreibung hatte sich die Stadt Buchholz Hilfe von einem externen Fachbüro geholt, das die Verwaltungsmitarbeiter bei allen Schritten begleitete. Im Herbst 2012 wurde der Auftrag im Amtsblatt für die Europäische Union veröffentlicht, kurz danach meldeten sich 17 Ingenieurbüros. Mit Hilfe des externen Fachbüros wertete die Stadt die Bewerbungen aus und ordnete sie hinsichtlich gewisser Kriterien wie wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit. Fünf Firmen kamen in die engere Auswahl, die Anfang Januar dieses Jahres zu einer Angebotsabgabe aufgefordert wurden. Laut aktueller Gerichtsentscheidung müsste das Vergabeverfahren ab diesem Punkt wiederholt werden.

Der weitere Ablauf sah so aus, dass sich die fünf Büros an zwei Tagen einem fünfköpfigen Auswahlgremium der Stadt vorstellten, das sie bewertete. Diese Bewertung wurde von dem externen Fachbüro noch einmal überprüft und in eine Reihenfolge gebracht. Alle fünf Bewerber lagen dicht beieinander, aber am Ende konnte nur einer den Auftrag erhalten – zum Missfallen des Zweitplatzierten, der sich zunächst an die Vergabekammer Lüneburg wandte.

Die Kammer entschied im Juni über die Angelegenheit und kam zu einem vollkommen anderen Ergebnis als nun das Oberlandesgericht. Der Antrag auf Nachprüfung durch das zweitplatzierte Büro sei zwar zulässig, aber unbegründet, hatte die Kammer erklärt. Weil das Büro sich mit dieser Entscheidung nicht zufrieden geben wollte, legte es Beschwerde vor dem Oberlandesgericht Celle ein.