Der Entwurf des Bebauungsplans muss im Dezember bereits zum dritten Mal öffentlich ausgelegt werden

Marmstorf. Seit 2007 wird intensiv diskutiert, wie denn wohl das Terrain rund um die Elfenwiese in Marmstorf entwickelt werden soll. Vordergründig ging es um die Schaffung neuen Wohnraums unter Wahrung ausreichender Freiflächen für Sport und Naherholung. Doch die Gemengelage war von Beginn an schwierig. Unter anderem deshalb, weil eine Bürgerinitiative ihr vehementes Veto hinsichtlich der aus ihrer Sicht viel zu üppig geplanten Bebauung einlegte. Nun soll der Planentwurf im Dezember bereits zum dritten Mal ausgelegt werden.

Von den ursprünglich vorgesehenen 100 neuen Wohneinheiten ist längst nicht mehr die Rede. Die Bezirksversammlung Harburg hatte bereits am am 7. Januar 2010 in einem Moratorium beschlossen, den Bebauungsplan MT 29 nach der Einigung mit der Bürgerinitiative „Rettet die Elfenwiese“ bis zum Ablauf der 19. Legislaturperiode auszusetzen. In einem überarbeiteten städtebaulichen Konzept fanden sich schließlich nur noch 65 Wohneinheiten als Grundlage für weitere Planungen.

Doch auch der zweite Entwurf, der vom 11. Februar bis 12. März dieses Jahres öffentlich ausgelegt worden war, traf nicht auf ungeteilte Zustimmung. „Es gab erneut eine Vielzahl von Stellungnahmen und Einwände“, wie Carl-Henning von Ladiges, Harburgs Fachamtsleiter Stadt- und Landschaftsplanung, in der jüngsten Sitzung des Stadtplanungsausschusses am vergangenen Donnerstag mitteilte.

„Eine erneute Modifikation des B-Plans ist vor allem deshalb notwendig geworden, weil ein Sporthallenneubau östlich der Sonderschule Elfenwiese kritisiert wurde“, so von Ladiges. Entstehen sollte die Halle nämlich auf einem Flurstück, das sich in Privateigentum befindet und landwirtschaftlich genutzt wird. Dem Einwand musste schließlich Rechnung getragen werden, weil Gemeinbedarfsflächen primär auf öffentlichem Grund und Boden zu realisieren sind, so weit verfügbar.

Einzige Alternative wäre in diesem Fall gewesen, die Sporthalle südlich der Schule zu bauen. Dort allerdings befindet sich ein oft und gern frequentierter Bolzplatz nebst einem Basketballfeld. Nun wird ein Verzicht auf den Hallenbau erwogen, weil sich der Sonderschule mit dem Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung im Zuge der Inklusionsoffensive angeblich alternative Optionen eröffnen würden.

Abgelehnt wurde hingegen der Wunsch eines Grundstückseigners, auf seinem Areal in der Niederung am Langenbeker Weg Wohnungen zu bauen. Das hätte auch die CDU-Fraktion gut gefunden, wie der Abgeordnete Rainer Bliefernicht wissen ließ, am liebsten auf der gesamten Nordseite dieser Straße. Diesem Ansinnen erteilte von Ladiges eine klare Absage. Anderenfalls wären die Grünflächen „weniger wirksam, weniger prominent“. Landschaftsplanerisch gehe es darum, die Niederung und den angrenzenden Harburger Stadtpark als Einheit zu betrachten und zu erhalten.

Damit entspricht die Verwaltung in jedem Fall auch der in etlichen Stellungnahmen geäußerten Kritik, die Planungen würden den Landschaftsschutz nicht in ausreichendem und angemessenen Maße berücksichtigen. In diesem Zusammenhang ist so sicher auch die Ausweitung der bereits bestehenden Kleingartenanlage im Norden des Plangebiets zu sehen.

Spätestens im Dezember sollen die geänderten Teile des Bebauungsplans nun also erneut ausgelegt werden. Diesmal allerdings gemäß Paragraf 4, Absatz 3, des Baugesetzbuchs nur für etwa drei Wochen. Und Stellungnahmen sind nun nur noch zu den geänderten Bereichen möglich.

Unabhängig von weiteren Einwänden wird eine Änderung des Flächennutzungsplanes wie des Landschaftsprogramms notwendig.