Formalitäten zur „Einladung“ werden beim Landkreis Stade geregelt

Stade. Wer Besucher aus dem Ausland erwartet, die ein Visum benötigen, muss vorab als Gastgeber persönlich eine so genannte Verpflichtungserklärung bei der Ausländerbehörde des Landkreises abgeben.

Ein entsprechendes Merkblatt und das Formular sind auf der Homepage des Landkreises Stade, Suchbegriff: „Verpflichtungserklärung“ zu finden. Aus organisatorischen Gründen muss für die Abgabe der Formulare ab sofort ein Termin unter der Telefonnummer 04141/12326 vereinbart werden.

Bei der Verpflichtungserklärung handelt es sich um eine Erklärung, alle Kosten für den Besuch zu tragen, die umgangssprachlich auch als „Einladung“ bezeichnet wird. Sie wird in der Regel von den deutschen Auslandsvertretungen zur Bearbeitung von Besuchsreise- oder Touristen-Visa verlangt.

Wegen der steigenden Arbeitsbelastung sowie interner Umstrukturierungen in der Ausländerbehörde des Landkreises kann künftig eine direkte Bearbeitung ohne Termin nicht mehr gewährleistet werden.

Außerdem sollen so zu lange Wartezeiten vermieden werden. Bei unangekündigter Vorsprache erhalten Kunden deshalb künftig lediglich den Vordruck nebst Merkblatt ausgehändigt, informiert der Landkreis Stade.

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