Nach der jüngsten Anhörung im Landtag ist eine neue Vereinbarung zur Heidewasser-Entnahme endlich in Sicht

Winsen/Hannover. Die „unendliche Geschichte“ vom Heidewasser nähert sich – langsam, aber stetig – einem Abschluss. Bei einer Anhörung im niedersächsischen Landtag haben sich alle betroffenen Institutionen und Verbände für ein Verwaltungsabkommen zwischen Niedersachsen und Hamburg ausgesprochen. Darin soll geregelt werden, dass Hamburg für Schäden einsteht, die aufgrund der Heidewasserentnahme durch Hamburg Wasser entstehen könnten. Zudem sollen Hamburg und Niedersachsen in einen gemeinsamen Fonds einzahlen, aus dem Ausgleichsmaßnahmen finanziert werden. Diesen „Generalplan Heidewasser“ hatte die CDU bereits Ende 2011 – damals noch an der Regierung – als Entwurf vorgelegt. Wegen des Regierungswechsels zunächst in Hamburg und dann in Niedersachsen ist es bis heute beim Entwurf geblieben.

Eigentlich sind es zwei verschiedene „Handlungsebenen“, die die Politiker und Verwaltung beschäftigen. Zum einen muss der Landkreis Harburg dem Unternehmen Hamburg Wasser die Genehmigung für die Wasserförderung in der Heide rund um Hanstedt erteilen. Zum anderen muss der Generalplan auf Länderebene beschlossen werden. Seit 1974 bezieht Hamburg Wasser aus der Lüneburger Heide, im Jahr 2004 war der auf 30 Jahre angelegte Vertrag ausgelaufen. Ein Anschlussvertrag wurde bis heute nicht geschlossen – hauptsächlich, weil es immer wieder Streit um die Fördermenge gab. Seither entnimmt Hamburg bis zu 15,7 Millionen Kubikmeter jährlich, die Stadt möchte aber künftig 16,6 Millionen Kubikmeter Wasser fördern dürfen. Der Landkreis sieht die Erhöhung der Fördermenge vor dem Hintergrund des Klimawandels und auch des demografischen Wandels kritisch. Im Entwurf für den Generalplan heißt es daher, dass die in dieser Menge enthaltenen Sicherheits- und Trockenwetterzuschläge nur entnommen werden dürfen, wenn der Bedarf in Trockenperioden tatsächlich nicht gedeckt werden kann.

Nach dem Willen der CDU sollen Hamburg und Niedersachsen in einen Fonds einzahlen, da Hamburg das Wasser Niedersachsen oder dem Landkreis Harburg nicht abkauft, sondern nur einen „Wassercent“ als Entnahmegebühr zahlt und zugleich mit dem Verkauf des Wassers an die Verbraucher 30 Millionen Euro Gewinn jährlich erwirtschaftet. Die Einnahmen aus dem „Wassercent“ – etwa 1,6 Millionen Euro jährlich – muss der Landkreis an das Land abführen, das daraus Wasserschutzmaßnahmen im ganzen Land finanziert. Somit fließe mit knapp 800.000 Euro nicht mal die Hälfte dieses Geldes zurück an den Kreis, wie der CDU-Landtagsabgeordnete Heiner Schönecke aus Elstorf erläutert: „Das Geld wird ebenso verwendet für Deichbau, Nationalparks und die Bisamrattenbekämpfung.“

Hamburg hat zugesichert, sich an einem Ausgleichsfonds zu beteiligen

Bereits im Frühjahr hatte Hamburg Wasser signalisiert, sich an einem Fonds zu beteiligen. Die CDU bemängelte seither mehrfach, dass die neue rot-grüne Landesregierung dem Thema keine hohe Priorität einräume - auch nicht, nachdem die CDU die Aufstellung des Generalplans im Mai beantragt hatte. Doch: „Nachdem die Anhörung nun stattgefunden hat und sich alle Beteiligten für den Generalplan ausgesprochen haben, kann das Thema im Umweltausschuss beraten werden“, so Schönecke. Und in der Folge auch im Landtag.

Kritik kommt von der Gruppe Grüne- Linke im Kreistag. Ihnen geht der Entwurf des Generalplans nicht weit genug. „Eine kürzere Laufzeit der Fördererlaubnis halten wir für angebracht“, sagt Elisabeth Bischoff von der Grünen-Fraktion. In Abständen müsse über die Entnahmemenge erneut verhandelt werden. Dies sieht der aktuelle Entwurf allerdings auch vor, sagt Schönecke. Alle zehn Jahre komme die Entnahmemenge auf den Prüfstand. Auch verlangt die Grünen-Linken- Gruppe, dass Hamburgs Haftung für Schäden durch die Wasserentnahme Gegenstand des Genehmigungsverfahren wird. „Sonst bleibt es eine freiwillige Leistung“, betont Bischoff. Nebenabkommen sollten nicht nötig sein. Sie kritisiert zudem, dass der Landkreis sich schwertue, Wasserschutzgebiete einzurichten.

Nach Landkreis-Angaben soll die öffentliche Auslegung 2014 erfolgen

Heiner Schönecke weist allerdings darauf hin, dass die Haftpflicht Hamburgs nicht Gegenstand des Genehmigungsverfahren sein könne, da es sich um eine länderübergreifende Angelegenheit handele und daher das angestrebte Verwaltungsabkommen dies regeln müsse. Die Interessengemeinschaft Grundwasserschutz Nordheide (IGN) begrüßt die Einrichtung eines Ausgleichsfonds. Sie sieht darin eine gute Möglichkeit, die Grundwasserneubildung zu fördern und Schäden zu regulieren, ohne den Rechtsweg zu beanspruchen.

Wie der Landkreis Harburg auf Anfrage mitteilt, warte man in Winsen noch darauf, dass die Antragsunterlagen aus Hamburg vollständig vorliegen, inklusive der überarbeiteten Wasserbedarfsprognosen. „Die Hamburger und unsere Gutachter arbeiten eng zusammen“, sagte Kreis-Sprecher Bernhard Frosdorfer. Sobald die Unterlagen vorlägen, folge die öffentliche Auslegung - im Laufe des kommenden Jahres.