Grünschnitt muss an den Grundstücken zum Zerkleinern bereitgelegt werden

Buchholz. Bürger der Stadt Buchholz, die ihre Gartenabfälle zerkleinern lassen wollen, können sich jetzt anmelden. Gemeinsam mit dem Landkreis Harburg plant die Stadt für den Herbst eine Häckselaktion. An fünf Sonnabenden, 26. Oktober, 2., 9., 16. und 23. November, werden Grundstücke mit mobilen Häckslern angefahren. Der Grünschnitt wird dann vor Ort zerkleinert.

Die Verwaltung weist darauf hin, dass Interessierte einiges beachten müssen. Pro Haushalt können maximal zwei Kubikmeter Buschwerk geschreddert werden. Das entstehende Häckselgut muss zurück genommen werden und darf nur im eigenen Garten genutzt werden. Außerdem müssen die Grünabfälle bis spätestens sieben Uhr morgens vor dem jeweiligen Grundstück so bereit gelegt werden, dass sie von der Straße aus gehäckselt werden können. Dabei muss der Fußweg begehbar bleiben. Damit die Arbeit schnell voran geht, sollen alle Astenden des Baum- und Buschschnittes zu einer Seite gelegt werden. Die zerkleinerten Äste sollten direkt in der Einfahrt des Grundstücks ausgeworfen werden. Verschmutzte Straßen, Gehwege, Grün- und Parkstreifen sollen die Anwohner selbst reinigen.

Gehäckselt wird Ast- und Zweigwerk von Büschen und Bäumen. Getrocknete Hölzer, Holz mit Nägeln, Stämme, Stauden, Wurzeln und Äste über 15 Zentimeter Durchmesser können nicht zerkleinert werden. Der Umwelt zuliebe werden außerdem keine mit Holzschutzmitteln und Farbe behandelten Hölzer geschreddert. Auch Fremdmaterialien wie Hausmüll werden nicht gehäckselt. Wer sein Gartengrün zerkleinern lassen möchte, kann sich noch bis Dienstag, 15. Oktober, unter 04181/214228 anmelden.