Das Stader Landgericht warnt vor einer neuen Betrugsmasche.

Stade. „Es gibt Hinweise darauf, dass gefälschte Gerichtskostenrechnungen eines Zentralen Registergerichts Stade im Umlauf sind“, sagt Petra Baars, die Sprecherin des Stader Landgerichts.

Die Betrüger verschicken dabei an Insolvenzschuldner fiktive Kostenrechnungen, die für den Laien von echten Gerichtskostenrechnungen nur schwer zu unterscheiden sind. Die Rechnungen enthalten den Hinweis, dass ein Antrag auf Restschuldbefreiung im Rahmen einer Privatinsolvenz beim Registergericht Kassel eingegangen sei und ein Betrag von 80,25 Euro binnen einer Woche mithilfe eines vorbereiteten Überweisungsträgers beglichen werden müsse. „Es existiert aber weder ein Zentrales Registergericht Stade noch ein Registergericht Kassel“, sagt Baars. Betroffene Empfänger sollten daher diesen Betrag nicht zahlen und sich an ihre örtliche Polizeidienststelle wenden.

Carl Fritz Fitting, Präsident des Landgerichts Stade, empfiehlt: „Empfänger von Gerichtskostenrechnungen sollten die Echtheit überprüfen und sich bei Zweifeln an ihren im Insolvenzverfahren bestellten Treuhänder wenden.“ Auch Nachfragen beim angegebenen Gericht seien sinnvoll. Dabei ließen sich Anschrift und Telefonnummer des Gerichts im Telefonbuch oder Internet finden.