War das Vergabeverfahren der Stadt Buchholz für den Mühlentunnel korrekt oder nicht?

Buchholz. Die Entscheidung darüber ist erneut vertagt worden. Eigentlich hätte das Oberlandesgericht Celle am Dienstag ein Urteil fällen sollen, ob die Beschwerde gegen den Beschluss der Vergabekammer Niedersachsen von Ende Juni rechtens ist. Doch jetzt haben beide Parteien, also die Stadt Buchholz und der Antragsteller – dabei handelt es sich um das Ingenieurbüro, das in dem Ausschreibungsverfahren den zweiten Platz belegte – die Möglichkeit, bis zum 15. Oktober noch einmal weitere Unterlagen nachzureichen. „Am 31. Oktober will das Gericht dann endgültig ein Urteil fällen“, sagt Jürgen Steinhage, Leiter Betriebe in der Buchholzer Stadtverwaltung.

Der Hintergrund des Falls ist kompliziert. Bereits im Frühsommer hatte das Ingenieurbüro, das in dem Vergabeverfahren für die Ausführungsplanung des rund zehn Millionen Euro teuren Tunnels den zweiten Platz belegte, eine Überprüfung der Vergabe beantragt. Es bezweifelte, dass die Entscheidung der Stadt, den Auftrag nicht ihm zu geben, rechtmäßig sei. Die Stadt hatte den Auftrag für die mehrere Hunderttausend Euro teure Planung in einem aufwendigen Prozedere europaweit ausgeschrieben, am Ende gab es vier Fachbüros in der engeren Auswahl.

Ende Juni hatte die Vergabekammer Lüneburg dann entschieden, dass der Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabe des Planungsauftrags „zwar zulässig, aber unbegründet“ war. Doch gegen diese Entscheidung legte das Ingenieurbüro beim Oberlandesgericht Beschwerde ein.

Für die Stadt Buchholz bedeutet das Ganze nun, dass sie so lange mit der Auftragsvergabe warten muss, bis das Gericht eine Entscheidung getroffen hat. Ursprünglich war vorgesehen, mit den Planungen im Sommer zu beginnen. Das erstplatzierte Büro sollte sich eigentlich im Juni den Politikern präsentieren, doch der Termin fiel aus. Die Stadt geht aber davon aus, dass es zumindest im Laufe des kommenden Jahres losgehen wird. Im Haushaltsentwurf 2014 tauchen die 550.000 Euro an Planungskosten bereits auf.