Landkreis soll Landwirte stärker überwachen, wie es die EU-Gesetzgebung vorsieht

Podendorf/Winsen. „Wir haben das Gefühl, dass anlassbezogene Maßnahmen nicht ausreichend dokumentiert werden“, sagt Henry Holst vom Arbeitskreis Naturschutz (AKN). In seinem Mitteilungsheft hatte der Arbeitskreis dem Landkreis vorgeworfen, seinen Pflichten im Rahmen der EU-Richtlinien nicht nachzukommen.

Es geht um die Cross-Compliance Verordnung der Europäischen Union. Sie legt „Überkreuz-Verpflichtungen“ von Landwirten, der Landwirtschaftskammer und den jeweiligen Landkreisen fest. Um Prämiengelder zu erhalten, müssen die Landwirte Bewirtschaftungs- und Umweltauflagen einhalten. Überprüft wird das von der Landwirtschaftskammer. Kommt es zu Verstößen gegen das Wasserschutz-, Bodenschutz- oder Abfallrecht, muss sich der Landkreis einschalten.

„Uns geht es darum, dass Subventionszahlungen kontrolliert und nicht zur Selbstverständlichkeit werden“, sagt der erste Vorsitzende des AKN, Henry Holst. Laut AKN sei es die Pflicht des Landkreises, Risikobetriebe anzuzeigen, die im schlimmsten Fall mit Prämienkürzungen rechnen müssten. „Mit dem Prämienrecht haben wir nichts zu tun. Wir kümmern uns um die Einhaltung des Fachrechts“, sagt Gunnar Peter. Wenn der Kreis einen Verstoß feststelle, käme auf den Landwirt ein Bußgeld und im schlimmsten Fall eine Strafanzeige zu. „Außerdem wird der Verstoß in eine zentrale Datenbank eingetragen. Auf die hat auch die Landwirtschaftskammer Zugriff“, so der Leiter der Abteilung Boden, Luft, Wasser. „Dem Prämien- und auch dem Fachrecht liegen dieselben Verordnungen zugrunde“, sagt Ulrich Peper von der Landwirtschaftskammer in Buchholz. Ein Umweltverstoß ziehe also häufig auch eine Prämienkürzung nach sich.

1000 Betriebe im Landkreis erhalten Prämien aus der Cross-Compliance-Verpflichtung. Ein Prozent davon, also zehn Betriebe, muss die Landwirtschaftskammer pro Jahr kontrollieren. Bei diesen sogenannten systematischen Kontrollen muss, je nachdem welche Ausrichtung der Landwirt hat, eine Checkliste abgearbeitet werden. „Die Kontrollen dauern zwischen einem und drei Tagen. Die Betriebe werden nicht zufällig ausgesucht, sondern durch einen statistischen Ansatz ermittelt“, erklärt Ulrich Peper. So solle ein Querschnitt der Betriebe kontrolliert werden. Die Kontrollen können unangemeldet vorgenommen werden, in der Regel melden sich die Mitarbeiter der Landwirtschaftskammer jedoch einen Tag vorher an. „Landwirtschaft läuft in so großen Dimensionen ab, dass in so kurzer Zeit eigentlich nichts vertuscht werden kann“, sagt Peper.

Landwirt Heinrich Wentzien aus Podendorf bei Moisburg hatte bereits eine solche Kontrolle in seinem Betrieb. „Drei Tage hat das gedauert, damals wurden beispielsweise bei allen Rindern die Ohrmarken überprüft und mit dem Tier-Register abgeglichen“, sagt er. Auch die Aufzeichnungen über Arzneimittel oder die Lagerung der Düngemittel seien überprüft worden. Dabei sei auch nachgemessen worden, ob die Flächen seines Betriebes richtig angegeben seien. „Aus der Größe der Flächen werden die Prämien berechnet“, erklärt Peper. Die Prüfung war für den Landwirt positiv: Er hatte sogar mehr Hektar als angegeben. Bei Verstößen werden die Prämien gekürzt. Zwischen einem und hundert Prozent können die Zahlungen vermindert werden.

Werden Verstöße beim Landkreis angezeigt, kommt es zu sogenannten anlassbezogenen Kontrollen. „Insgesamt hatten wir im vergangenen Jahr beispielsweise zwölf Kontrollen wegen Verstößen gegen das Grundwasserrecht“, sagt Gunnar Peter. Den Vorwurf des AKN, der Landkreis würde keine Risikobetriebe benennen und in die Datenbank eintragen, weist er zurück. In Risikobetrieben sind schon einmal gravierende Missstände aufgetreten. Das können Bodenverunreinigungen, durch das Austreten von Mineralöl oder Pflanzenschutzmitteln sein oder Tierseuchen, die dort einmal ausgebrochen sind. „Derzeit haben wir an das Umweltministerium eine Anfrage geschickt. Der Erlass ist sehr vage formuliert und bisher eine Kann-Vorschrift“, sagt Gunnar Peter.

„Wir können und wollen nicht alle 1000 Betriebe nach ihrem Risiko bewerten. Es müssen Verstöße zugrunde liegen“, so Axel Müller, der beim Landkreis für den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen zuständig ist. Der AKN fürchtet, dass gerade bei der Ausbringung von Gülle auf die Felder die Kontrollen nicht richtig greifen. „Um das zu überprüfen ist die Behörde zu überlastet. Gut wäre, wenn der Landkreis einen Mitarbeiter als Ansprechpartner für Landwirte und Landwirtschaftskammer zum Thema Cross Compliance abrufen könnte“, so Naturschützer Henry Holst.