Bezirksamt ändert Bebauungsplan: Bordelle soll es im Neugrabener Zentrum nicht geben dürfen

Neugraben. Einer eventuellen Nutzung des ehemaligen Autohauses Rubbert an der Cuxhavener Straße als Bordell hat die Harburger Bezirksverwaltung vorerst einen Riegel vorgeschoben. Der Bebauungsplan Neugraben-Fischbek 55 wurde textlich geändert: In den Gewerbegebieten entlang der Cuxhavener Straße werden nunmehr Bordelle und bordellartige Nutzungen ausgeschlossen.

„Mit der Textplanänderung sollen nachteilige Auswirkungen auf das unmittelbar angrenzende Zentrum Neugraben, die benachbarten Wohngebiete und die Katholische Schule Neugraben vermieden und die Gewerbegebiete vorrangig für gewerbegebietstypische Betriebe gesichert werden“, heißt es in der Begründung des Bezirksamtes.

Nachdem die Familie Rubbert ihren Autohaus-Standort an der Kreuzung Cuxhavener Straße/Bauernweide aufgegeben hatte, hatte es eine Kontroverse um die Nachfolge-Nutzung gegeben. Zunächst sollte dort ein Lebensmittel-Vollsortimenter angesiedelt werden, 2012 nahm die Bezirkspolitik davon mit Rücksicht auf den mittelständischen Einzelhandel im Quartier Abstand.

Daraufhin vermeldete Grundeigentümer Thorsten Rubbert, ein besonderer Investor hätte Interesse an dem Gebäude: Er wollte hier einen „Saunaclub“ eröffnen, dessen Besucher den unbestrittenen Wellnessaspekt des Schwitz-Badens mit den umstrittenen Dienstleistungen dort tätiger Prostituierter kombinieren könnten. Hiergegen hatte es sofort Proteste der Bezirkspolitiker gegeben. Möglicherweise hatte Rubbert genau dies erreichen wollen. Er hatte sich zuvor sehr für den Vollsortimenter eingesetzt.

Wäre der Saunaclub in Neugraben entstanden, hätte es im Bezirk Harburg mehr Rotlicht-Saunen, als öffentlich zugängliche Dampfbadeanstalten gegeben. Ein Saunabordell gibt es bereits im Gewerbegebiet Großmoorbogen.

Abgesehen von moralischen Aspekten befürchtete die Bezirksverwaltung durch das Bordell auch ein erhöhtes Verkehrsaufkommen auf der ohnehin überlasteten Cuxhavener Straße: „Die Männer besuchen so ein Haus ja nicht im eigenen Stadtteil“, sagt Bezirks-Pressesprecherin Bettina Maak.

Der geänderte Bebauungsplan wird vom 7. Oktober an einen Monat lang im Bezirksamt ausgelegt. In dieser Zeit sind auch Einsprüche gegen die Planänderung möglich. Möglicherweise macht der Rotlichtinvestor von diesem Recht Gebrauch. Auch für Bordelle gilt grundsätzlich die Gewerbefreiheit aus dem Grundgesetz. Diese kann allerdings aus städtebaulichen Gründen eingeschränkt werden. Die Zulässigkeit solcher Einschränkungen wird häufig erst vor Gericht entschieden.