Retten Feuerwehrleute einem Menschen das Leben, kostet das nichts.

Lüneburg/ Salzhausen. Helfen sie bei der Bergung nach einem Unfall, schon. Das hat das Verwaltungsgericht Lüneburg einem Kläger klar gemacht: Er muss für den von ihm verursachten Einsatz zahlen – allerdings 64 Euro weniger als auf der Rechnung steht.

Der Mann hat in der Silvesternacht 2011-2012 einen Unfall gebaut, mit 2,93 Promille Alkohol im Blut. Gegen 4 Uhr am 1. Januar kam er mit seinem Wagen nach einer scharfen Rechtskurve von der Fahrbahn ab, durchfuhr zwei Gärten und prallte anschließend gegen eine Hauswand, die dadurch teilweise durchstoßen wurde.

Um 4.04 Uhr wurden die Freiwilligen Feuerwehren Lübberstedt und Egestorf sowie die Polizei Salzhausen alarmiert. 25 Feuerwehrleute kamen zum Unfallort, retteten den bewusstlosen Fahrer aus seinem Wagen, sicherten die Straße, halfen bei der Bergung des Fahrzeugs und sorgten dafür, dass die zerstörte Hauswand nicht einkracht.

Am 4. April schickte die Samtgemeinde Hanstedt dem Unfallfahrer ihre Rechnung: 574,14 Euro für die Feuerwehren. Der Landkreis Harburg schloss sich am 10. April mit 216,78 Euro für den Einsatz eines Rüstwagens an.

Das wollte der betrunkene Unfallverursacher nicht zahlen. Er klagte. Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat jetzt entschieden: Er muss exakt 64,62 Euro weniger zahlen als die Samtgemeinde Hanstedt ihm in Rechnung gestellt hat - das sind die Kosten für seine Lebensrettung. Die übrigen 509,51 Euro muss er der Samtgemeinde überweisen.

Auch dem Argument, der Einsatz der Ortswehr Egestorf sei nicht oder nicht im erfolgten Umfang erforderlich gewesen, folgten die Richter nicht. Eine Berufung gegen das Urteil ließ das Verwaltungsgericht nicht zu.