Buchholzer Ratsherr will so erreichen, dass Einzelpersonen Aufenthalt untersagt wird

Buchholz. Im Buchholzer Rathauspark und vor dem Rathaus soll ein generelles Alkoholverbot gelten – das findet zumindest das Buchholzer Ratsmitglied Kristian Stemmler (parteilos). In einem Antrag, der in der heutigen Sitzung des Stadtplanungsausschusses, 18.30 Uhr, in der Rathauskantine diskutiert wird, fordert er, dass „die Verwaltung Kontakt mit der Polizei aufnimmt, um das Alkoholverbot zu kommunizieren und die Polizei für die Problematik im Park zu sensibilisieren“.

Als Begründung führt Stemmler an, dass sich in der warmen Jahreszeit regelmäßig eine Gruppe Jugendlicher und junger Erwachsener im Park und am Rathaus aufhält, zu der nach seinen Informationen auch Personen gehören, „die mit ihrem Verhalten oder ihrer Kleidung eine Tendenz zu rechten Anschauungen erkennen lassen“. Das Verhalten der Gruppe habe zur Folge, dass sich andere Besucher des Parks dort nicht mehr sicher fühlen. Da der Aufenthalt der Gruppe meistens mit dem Konsum alkoholischer Getränke verbunden sei, könne ein Alkoholverbot ein Instrument für die Polizei sein, um ein Aufenthaltsverbot für den Park auszusprechen, so Stemmler.

Die Verwaltung bewertet die Lage nach Beratung mit der Polizei anders. Ein generelles Alkoholverbot sei unverhältnismäßig, zumal kein besonderes Problem durch Alkoholgenuss der Allgemeinheit bestünde. Die Störungen gingen derzeit von bestimmten Einzelpersonen aus, gegen die die Polizei direkt mit Hilfe eines Platzverweises vorgehen werde. Parallel will die Verwaltung prüfen, welche rechtlichen Möglichkeiten es für ein Aufenthaltsverbot für Einzelpersonen gebe.