Die Verbraucherzentrale begrüßt einen Beschluss des Amtsgerichtes, nach dem die Anwaltskosten in Abmahnungsverfahren nach Urheberrechtsverstößen gedeckelt werden.

Harburg. Verbraucher, die im privaten Bereich Urheberrechtsverstöße begingen, mussten in der Vergangenheit mit Anwaltskosten von weit über 1000 Euro rechnen. Das Gericht stellte in seinem Beschluss klar, dass der Streitwert in derartigen Verfahren, in denen es meist um das sogenannte Filesharing von Video- oder Musikdateien geht, deutlich niedriger anzusetzen sei, als dies bisher gehandhabt werde. „Der Beschluss gebietet den unverschämten Auswüchsen der Abmahnindustrie wenigstens im Bezug auf die direkten Anwaltskosten hoffentlich bald Einhalt“, sagt Anneke Voß von der Verbraucherzentrale. Sie berichtet, dass selbst Minderjährigen und arglosen Internetusern in der Vergangenheit Forderungen von bis zu 3000 Euro zugeschickt wurden.