Elterngeldstelle in Buxtehude nimmt Antragsformulare entgegen. Stadt setzt auf kurzen Dienstweg

Buxtehude. Eltern, die für ihre Kinder im zweiten und dritten Lebensjahr keine öffentlich geförderte Betreuung in einer Tageseinrichtung oder Kindertagespflege in Anspruch nehmen, können ab sofort Betreuungsgeld beantragen. Zuständig ist dafür bei der Stadt Buxtehude die Elterngeldstelle im Stadthaus, im Zimmer 42. Die Antragsformulare können direkt über die Seite der Stadt Buxtehude aus dem Internet heruntergeladen werden. Anträge auf Betreuungsgeld müssen schriftlich und rechtzeitig gestellt werden.

Eigentlich werden Elterngeld- und Betreuungsgeldanträge vom Landkreis Stade bearbeitet. Die Stadt Buxtehude hat sich diese beiden Aufgaben allerdings übertragen lassen und bietet beide Dienstleistungen in Buxtehude an. "Wir möchten damit den Eltern entgegenkommen und ihnen lange Wege ersparen", so Ralf Dessel, Fachbereichsleiter Steuerungsdienst, interner Service und allgemeiner Bürgerservice.

Das Betreuungsgeld ist einkommensunabhängig und wird auch unabhängig davon gezahlt, ob und in welchem Umfang die Eltern erwerbstätig sind. Das Betreuungsgeld kann grundsätzlich vom ersten Tag des 15. Lebensmonats des Kindes für 22 Lebensmonate bezogen werden.

Das Betreuungsgeld beträgt zunächst monatlich 100 und ab dem 1. August 2014 monatlich 150 Euro.

Anspruch auf Betreuungsgeld hat, wer mit seinem Kind in einem Haushalt lebt, es selbst betreut und erzieht und für dieses Kind keine öffentlich geförderte Tageseinrichtung oder Kindertagespflege in Anspruch nimmt und im Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes kein zu versteuerndes Einkommen über 500.000 Euro (Elternpaare) bzw. 250.000 Euro (Alleinerziehende) hatte.

Das Betreuungsgeld wird direkt an die Eltern gezahlt. Es wird als vorrangige Leistung ausgezahlt und bei Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe und Kinderzuschlag angerechnet. Bei Arbeitslosengeld I oder BAföG, werden Betreuungs- und Elterngeld bis zu 300 Euro nicht als Einkommen berücksichtigt. Ansprechpartnerin ist für alle Fragen Kati Quast, Fachgruppe Jugend und Familie, Bahnhofstraße 7, Zimmer 42. Sie ist unter 04161/501 24 41 zu erreichen.

www.buxtehude.de/betreuungsgeld