Eltern, die für ihre Kinder im zweiten und dritten Lebensjahr keine öffentlich geförderte Betreuung in einer Tageseinrichtung oder Kindertagespflege in Anspruch nehmen, können ab dem 1. August das sogenannte Betreuungsgeld beantragen.

Buxtehude. Zuständig ist dafür bei der Stadt Buxtehude die Elterngeldstelle im Stadthaus, Zimmer Nr. 42. Die Antragsformulare können unter www.buxtehude.de/

betreuungsgeld heruntergeladen werden. Anträge auf Betreuungsgeld müssen schriftlich und rechtzeitig gestellt werden. Das Betreuungsgeld wird rückwirkend nur für die drei Lebensmonate vor der Antragsstellung geleistet.

Eigentlich werden Elterngeld- und Betreuungsgeldanträge vom Landkreis Stade bearbeitet. Die Stadt Buxtehude hat sich diese beiden Aufgaben allerdings übertragen lassen und bietet diese beiden Dienstleistungen in der Elterngeldstelle in Buxtehude an. "Wir möchten damit den Eltern entgegenkommen und ihnen lange Wege ersparen", so Ralf Dessel vom Bürgerservice.

Das Betreuungsgeld ist im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz geregelt und schließt sich zeitlich nahtlos an das Elterngeld an.