Gute Nachrichten für den Segelflugclub Fischbek: Der Verein darf wieder Gastflüge anbieten.

Fischbek . Schneller als erwartet habe das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung bei der EU-Kommission eine Klärung des Mitflug-Verbots erreicht, sagt Jens-Arne Reumschüssel, Rechtsanwalt und erster Vorsitzender des Segelflugclubs Fischbek, und die Erleichterung ist ihm anzumerken..

Wie berichtet, hatte eine neue EU-Verordnung den deutschen Luftsportvereinen, zu denen auch der Segelflugclub Fischbek zählt, untersagt, als Privatpiloten Gäste zum Selbstkostenpreis in ihrem Flugzeug mitzunehmen.

Der "gewerbliche Luftverkehr", zu dem aus EU-Sicht auch Gastflüge gegen Entgelt zählten, solle Berufspiloten mit Berufspilotenlizenz vorbehalten sein.

Jetzt gibt es aber die Änderung, dass Gastflüge auch von Inhabern von Privatpilotenlizenzen gegen Entgelt angeboten werden dürfen - und zwar unter anderem bei Selbstkostenflügen durch Privatpersonen mit Luftfahrzeugen, die für bis zu sechs Personen zugelassen sind, wenn die Flugkosten durch alle Personen getragen werden, oder bei Wettbewerbs- und Schauflügen.

Die frohe Kunde teilen die Fischbeker auch den Besuchern ihrer Internetseite mit, wo sie ebenfalls darauf hinweisen, dass auch Gutscheine wieder eingelöst werden können.