Zum 1. August treten die gesetzlichen Regelungen zum Betreuungsgeld in Kraft. Eltern können nun dazu entsprechende Anträge beim Landkreis Stade stellen, informiert die Kreisverwaltung.

Stade/Buxtehude.

Mütter und Väter von Kindern, die ab dem 1. August 2012 geboren wurden, haben ab 1. August 2013 einen Anspruch auf Betreuungsgeld, wenn sie keine öffentliche frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder Kindertagespflege in Anspruch nehmen.

Das Betreuungsgeld ist im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz geregelt und schließt sich zeitlich an das Elterngeld an. Es ist einkommensunabhängig und wird auch unabhängig davon gezahlt, ob und in welchem Umfang die Eltern erwerbstätig sind, so die Information der Kreisverwaltung.

Das Betreuungsgeld wird ab dem 1. August 2013 gezahlt und beträgt zunächst im ersten Jahr monatlich 100 Euro und ab dem 1. August 2014 monatlich 150 Euro.

Für jedes Kind wird längstens 22 Lebensmonate Betreuungsgeld gezahlt. Der Antrag auf Betreuungsgeld muss schriftlich gestellt werden und sollte rechtzeitig erfolgen. Das Betreuungsgeld wird rückwirkend nur für die drei Lebensmonate vor der Antragsstellung geleistet.

Weitere Informationen geben Landkreismitarbeiter unter der Telefonnummer 04141/1 23 82. Infos sind auch im Internet abrufbar. Die entsprechenden Anträge und eine Informationsbroschüre können von der Internetseite des Landkreises Stade auch heruntergeladen werden.

www.landkreis-stade.de