17. Juli: “Raser erhält Bewährungsstrafe“

Anstatt leichtfertig über eine Revision - liegen dafür überhaupt formale Gründe vor? - nachzudenken, sollte sich der jugendliche Raser glücklich schätzen und das vergleichsweise milde Urteil annehmen. Eine Revision bedeutet nicht grundsätzlich ein für ihn günstigeres Urteil.

Demut, Reue und Scham in Anbetracht der drei durch ihn zu Tode gekommenen Menschen stünden ihm weitaus besser an als seine offensichtliche Fassungslosigkeit über einen vierjährigen Führerscheinentzug. Wie aus gut unterrichteten Kreisen an seinem Wohnort unter anderem dem NDR berichtet wurde, soll sein Vater ihm unmittelbar nach der Unglücksfahrt ein neues Fahrzeug beschafft haben.

Es ist unglaublich, wie groß das Unrechtsbewusstsein hier sein muss, zusätzlich befeuert von fantasievollen Entlastungsstrategien eines Anwalts.

Marion Schlichting-Erb

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