Wer durch das Elbe-Hochwasser im Juni in eine Notlage geraten ist, kann ab sofort Soforthilfen beantragen. Darüber informiert die Verwaltung des Landkreises Lüneburg.

Lüneburg. Insgesamt 20 Millionen Euro stellt das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport zur Verfügung, um Menschen zu helfen, die durch das Hochwasser obdachlos geworden sind oder dringend neue Kleidung oder Möbel benötigen.

Familien mit Kindern werden besonders berücksichtigt.

"Ziel der Soforthilfe ist ausschließlich, akute Notlagen zu überbrücken, und nicht, Schäden zu ersetzen oder zu beseitigen", sagt Wolfram Kallweit, Fachbereichsleiter Ordnung und Umwelt beim Landkreis Lüneburg. In ihrem Antrag müssen Betroffene ihre Notlage glaubhaft schildern. Ein Rechtsanspruch auf Auszahlung bestehe nicht.

Die Hilfe gliedert sich in drei Bereiche: Bei einem Haushalts- oder Hausratsschaden von mindestens 5000 Euro bekommen Privathaushalte bis zu 2500 Euro. Bei Ölschäden am Wohnhaus ab 10.000 Euro zahlen Land und Bund 25 Prozent des Gesamtschadens, maximal 5000 Euro. Bei besonderen sozialen Notlagen, etwa Obdachlosigkeit, können Privathaushalte bis zu 20.000 Euro aus dem sogenannten Härtefonds beantragen.

Den Antrag auf Soforthilfe erhalten Betroffene ab Mittwoch, 3. Juli, bei ihrer Gemeinde oder Samtgemeinde oder können ihn im Internet unter www.lueneburg.de/hochwasserschutz herunterladen. Abzugeben ist der Antrag bis spätestens einschließlich 30. September bei der Gemeinde. Die Mittel müssen nicht zurückgezahlt werden - es sei denn, eine Versicherung oder andere Stellen übernehmen die Kosten nachträglich.