Für die Stadt Buchholz ist es ein Etappensieg

Buchholz. Die Vergabekammer Lüneburg hat am Freitag erklärt, dass der Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabe des Planungsauftrags für den schätzungsweise zehn Millionen Euro teuren Mühlentunnel "zwar zulässig, aber unbegründet" war. Das Ingenieurbüro, das nach dem Auswahlverfahren auf dem zweiten Platz landete, hatte bezweifelt, dass die Vergabe korrekt abgelaufen war. Jetzt bleibt ihm noch die Möglichkeit, vor dem Oberlandesgericht Beschwerde einzulegen. Wenn auch das ohne Erfolg ist, will die Stadt Buchholz den Auftrag für die Planungen umgehend dem erstplatzierten Ingenieurbüro erteilen.