Museen Stade und Buxtehude erhalten Zuschüsse. Wählergemeinschaft fordert Haushaltsdisziplin

Stade. Um die Zustimmung der Kreistagsabgeordneten zu überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 202.000 Euro für die Museumsvereine Stade und Buxtehude warb Ute Dürkes (SPD) in ihrer Funktion als Vorsitzende des Kulturausschusses. Die Museumsmitarbeiter leisten hervorragende Arbeit, so Dürkes, dennoch seien von den Vorständen der Museumsvereine und Museumsleitungen in Stade und Buxtehude beträchtliche Defizite ermittelt worden. So fehlen in Stade 310.000 Euro und in Buxtehude 94.000 Euro. Aufwendige Sanierungs- und Reparaturarbeiten in den Museen gehören unter anderem zu den Kostenfaktoren. Zudem habe "vernünftige Museumsarbeit auf hohem Standard ihren Preis", sagte Dürkes.

Einstimmig befürworteten die Kreistagsabgeordneten aller Fraktionen im Teilhaushalt Kulturangelegenheiten die 202.000 Euro Zuschüsse. Vom Landkreis kommen demnach 155.000 für den Museumsverein Stade und 47.000 Euro für den Buxtehuder Verein. Uwe Arndt von der Freien Wählergemeinschaft mahnte jedoch zu mehr Haushaltsdisziplin, damit die Haushaltsansätze nicht weiter so gravierend überschritten werden.

Einstimmig sprachen sich die Kreistagsabgeordneten auch für eine Zweckvereinbarung zwischen den Landkreisen Harburg und Stade zur Mitbenutzung des Abfallwirtschaftszentrums Buxtehude-Ardesdorf aus. Somit können nun Bürger aus dem Landkreis Harburg Abfälle nach Ardesdorf bringen.

Auch zum Angebot von Krippenplätzen, auf die Eltern ab 1. August einen Rechtsanspruch haben, gab es eine Ergänzung für die Finanzierungsmodalitäten, über die ebenfalls einstimmig entschieden wurde: Die Kreistagsfraktionen sprachen sich für eine "Kündigungsklausel" bei den Förderungen für den Ausbau von Kindertagespflegeplätzen durch den Landkreis aus. Eine Kündigung soll demnach aus wichtigen Gründen "insbesondere bei einer Änderung der Finanzströme des Landes und einer Änderung der inhaltlichen Rahmenrichtlinien" mit einer Frist von zwölf Monaten zum Jahresende möglich sein.

Weiterer Tagesordnungspunkt war ein Antrag des Abgeordneten Benjamin Koch-Böhnke (Die Linke). Er beantragte, dass sich der Landkreis als Träger der Arbeitsagentur gegen eine Dienstanweisung ausspricht, die es möglich macht, erkrankte Hartz IV-Empfänger zum Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) zu zitieren. Diese Prüfung würde erfolgen, wenn seitens der Arbeitsagentur ein "begründeter Verdacht" gehegt wird, dass ein Bezieher von Arbeitslosengeld II gar nicht krank ist. Ihm können dann Sanktionen, wie Kürzungen des Regelsatzes drohen. Koch-Böhnke sieht darin eine Verletzung der Menschenwürde nach dem Deutschen Grundgesetz und "der Willkür Tür und Tor geöffnet". Der Kreistagsabgeordnete und Mediziner Dr. Hans-Joachim Raydt (Die Grünen) riet dem Gremium jedoch, "sich nicht mit diesem Antrag zu befassen, weil so etwas nicht in den Kreistag gehört". Diese Auffassung teilten alle anderen Fraktionen.