Nachdem sowohl der Angeklagte als auch die Nebenklägerin ihre Revision zurückgenommen haben, ist das Urteil des Landgerichts Lüneburg vom 11. März gegen einen damals 48 Jahren alten Mann rechtskräftig.

Lüneburg . Er hatte im November seine Ex-Frau niedergestochen und ist seither in einer Psychiatrie untergebracht.

Der Imbissbetreiber aus der Lüneburger Innenstadt hatte versucht, seine Frau mit mehreren Messerstichen zu töten. Sie wurde lebensgefährlich verletzt. Hintergrund war die Annahme des Angeklagten, die Frau habe ein Verhältnis zu einem anderen Mann. Wegen einer "schwerwiegenden wahnhaften Störung" verurteilte ihn das Gericht nicht wegen versuchten Mordes, sondern ordnete seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Die Unterbringung ist nicht befristet und wird laut Gericht erst dann beendet, wenn nach Einholung von Sachverständigengutachten feststehen sollte, dass von dem Angeklagten keine Gefahr mehr ausgeht.