Gericht nimmt Torsten R. den Sohn weg und spricht der Mutter das alleinige Recht zu, den Aufenthalt des Kindes zu bestimmen.

Tostedt. Zweieinhalb Jahre hat Torsten R. jede freie Minute mit seinem Sohn Ole* verbracht, sich um ihn gekümmert, als die Mutter sich dazu nicht in der Lage sah, ihm in Tostedt ein stabiles familiäres Umfeld geboten, in dem der kleine Junge behütet aufwachsen und soziale Kontakte knüpfte konnte. Doch jetzt soll plötzlich alles anders sein: Innerhalb kürzester Zeit degradierten Gericht, Gutachterin und Jugendamt den Dauer-Papa zum 14-Tage-Besuchs-Onkel. Die Verantwortlichen gaben weder Vater noch Kind die Zeit sich voneinander zu verabschieden. Stattdessen rissen sie den Fünfjährigen von einem Tag auf den anderen aus seiner vertrauten Umgebung heraus. Der Fall beschreibt kein trauriges Einzelschicksal. Er dokumentiert vielmehr ein offenbar übliches Verfahrensmuster in der Familienrechtssprechung, dass überall in Deutschland das "Kindeswohl" über das tatsächliche Wohlergehen des Kindes stellt - und damit nicht selten großen Schaden anrichtet.

Torsten R. ist verzweifelt. Der 34-Jährige hat seit zehn Tagen nichts mehr von seinem Sohn gehört. Kein Telefonat, kein Lebenszeichen, nichts. Die Mutter unterbindet jeden Kontakt. Es herrscht Funkstille. "Ich weiß nicht, wie es ihm jetzt in seinem neuen Zuhause geht, ob er genug zu essen und genug Zuneigung bekommt, ob er überhaupt einschlafen kann, weil sein Kuscheldino noch bei uns ist. Wenn ich daran denke, kommen mir jedes Mal die Tränen", erzählt der Tostedter. Seit Pfingsten lebt er in ständiger Sorge. Seitdem weiß Torsten R., dass seine Bemühungen, dem Kind auch in Zukunft ein vertrautes und sicheres Zuhause zu bieten, erfolglos waren. Das Amtsgericht hatte ihm zwar am Mittwoch zuvor das gemeinsame Sorgerecht zugesprochen; das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht aber besitzt ab sofort die Mutter. Davon erfuhr der völlig sprachlose Vater vom Jugendamt: Die zuständige Sachbearbeiterin informierte ihn, dass er Ole nicht wie gewohnt nach dem Besuch des Kindes bei seiner Mutter in Neumünster abholen brauche, weil der Junge nun für immer da bleiben werde.

Ole hat sich wiederholt vor Gericht und im Beisein der Gutachterin für seinen Vater und seine Großeltern ausgesprochen. Dass das keinen Einfluss auf die Entscheidung hatte, teilte dem Jungen scheinbar niemand mit. Denn als Torsten R. fünf Tage später kurz mit seinem Sohn sprechen konnte, soll der gefragt haben, wann er ihn denn endlich wieder abholen komme. "Das finde ich unverantwortlich - wie viele andere Entscheidungen, die zugunsten der Mutter getroffen wurden."

Dieser Ansicht ist auch Johannes Zink, Gründer der Norderstedter Initiative "Kindernzuliebe", der sich schon seit geraumer Zeit mit dem Fall beschäftigt und den Vater in seinen Bemühungen unterstützt. "Die Elternentfremdung und Missachtung des Kinderwillens nimmt kein Ende, Jugendämter und Richter treten Kinderseelen in solchen Fällen mit Füßen. Dass der Sohn nicht einmal die Möglichkeit zum Abschied bekam, ist eine besondere Qualität von seelischem Missbrauch. Für Ole bricht gerade eine ohnehin beschwerliche Welt zusammen."

Beschwerlich, weil es bereits viele Umbrüche und belastende Situationen in seinem Leben gab. Die Eltern trennten sich früh nach Oles Geburt. Die ersten Lebensjahre verbrachte der Junge in Hamburg bei seiner Mutter. Sein Vater hat ihn jedes Wochenende besucht und gemeinsame Zeit mit ihm bei den Großeltern in Tostedt verbracht.

Mit zweieinhalb Jahren gab die Mutter ihr Kind dann ganztägig in einen Kindergarten ohne altersgerechtes Betreuungsangebot, begann eine Umschulungsmaßnahme in Vollzeit. In einem Brief vom 17. März 2011 teilte sie Torsten R. schließlich mit, dass sie mit der Situation zusehends psychisch und physisch überfordert sei. "Sie bat mich, Ole für circa sechs Monate zu mir zu nehmen, damit sie wieder auf die Beine kommen und sich auf die Abschlussprüfung konzentrieren könne", erzählt Torsten R. Ole zog daraufhin mit seinem Vater nach Tostedt ins Haus der Großeltern.

Die folgenden eineinhalb Jahre habe die Mutter nur wenig Interesse an ihrem Sohn gezeigt: "Manchmal hat sie sich wochenlang gar nicht gemeldet", sagt Torsten R. Vereinbarte Besuchstermine habe sie oft kurzfristig abgesagt. R.s Bitte um ein gemeinsames Sorgerecht lehnte sie strikt ab: "Sie wollte allein über Ole bestimmen. Ich hatte immer mehr das Gefühl, dass sie mich ausnutzt. Sie wollte alle Rechte, übernahm aber wenig bis gar keine Verantwortung."

Im November vergangenen Jahres begann dann der Streit ums Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht: Weil die Mutter per SMS ankündigte, Ole aus dem Kindergarten abzuholen um ihn dann für immer mit nach Neumünster in ihre neue Wohnung zu nehmen, erwirkte Torsten R. vor Gericht eine einstweilige Verfügung. Die Richterin entschied, dass das Kind nicht abrupt aus seinem vertrauten Umfeld herausgerissen werden darf. Eine Gutachterin wurde eingeschaltet. Sie besuchte Ole in seinem Zuhause in Tostedt und in der Wohnung seiner Mutter, führt Gespräche, macht sich ein Bild. In dem Gutachten ist später zu lesen, dass Mutter und Vater sich in ihrer Antwort auf die Frage, wie häufig die Kontakte zwischen ihr und ihrem Sohn gewesen seien, widersprechen. Auch die Frage, wann die Mutter das erste Mal die Herausgabe des Kindes gefordert habe, könne nicht eindeutig geklärt werden.

Die Gutachterin bescheinigt der Mutter die Fähigkeit, ihr Kind erziehen zu können. Das Verhältnis zwischen ihr und ihrem Sohn sei positiv; Ole suche "aktiv die Beziehung und körperliche Nähe". Den Kontakt zwischen Ole und dem Kindesvater beschreibt die Gutachterin als "vertrauensvoll und zugewandt", das Beziehungsklima als "emotional positiv". Ole habe zudem angegeben, dass der Vater es sei, der am besten kuscheln und trösten könne. Mit dem Haushalt der Großeltern ist Ole nach Einschätzung der Expertin emotional stark verankert. Weiter heißt es: "Das Kind ist eindeutig mit seiner jetzigen Lebenssituation zufrieden und identifiziert sich mit seinem räumlichen Umfeld und den jetzigen Bezugspersonen." Über die Erziehungsfähigkeit des Vaters könne hingegen perspektivisch keine Aussage gemacht werden, da der Kläger im März eine neue Lebens- und Haushaltsgemeinschaft mit einer neuen Partnerin und deren Tochter eingehen werde. "Unsere neue Wohnung liegt aber nur 500 Meter weit vom Haus meiner Eltern entfernt. Es würde sich doch gar nicht viel ändern", sagt Torsten R.

Dass ihm daraus ein Strick gedreht wurde, kann Torsten R. nicht nachvollziehen. Und auch für Johannes Zink ist die Auffassung von Gutachterin und Richterin nicht zu erklären: "Hauptbezugspersonen, Alltagsroutine und Stellung im Familiensystem ändern sich doch nur kolossal mit dem Wegzug nach Neumünster. In Tostedt bliebe alles weitestgehend beim Alten. Die neue Wohnung kennt Ole. Er könnte wie geplant eingeschult werden, Stiefmutter mit Tochter wären ebenso Bereicherung, sicher keine Bedrohung", sagt Johannes Zink. Auch die Konsequenz der Sichtweise von Gutachterin und Gericht hält er für bedenklich: "Sollte der Vater auf das Zusammenziehen verzichten? Sollte er ganz auf seine Partnerin verzichten? Oder sollte er allein zur Partnerin 500 Meter weit wegziehen und sein Kind bei den Großeltern lassen? Genau das ergibt sich logisch aus Gutachten und Beschluss. Hier wird ein Problem konstruiert, das es gar nicht gibt."

Dass von der Mutter hingegen ein ausschließlich "rosiges Bild" gezeichnet wird, findet er sehr auffällig: "Es heißt, sie sei selbstreflektiert, umfassend beraten, allseits besorgt und bemüht, bald in Arbeit und Brot. Der Vater sagt: "Eine nachvollziehbare Würdigung der realen Jobchancen findet nicht statt." Denn zurzeit lebe die Mutter von Unterhaltszahlungen sowie den Einkünften aus Eltern- und Kindergeld. Eine langfristige Prognose gebe es nicht. "Statt das Erziehungs- und Wertepotenzial der Väter zu nutzen, degradiert man sie familienpolitisch zu reinen Unterhaltszahlern", sagt Johannes Zink.

Torsten R. will jetzt vor das Oberlandesgericht in Celle ziehen. Das kostet viel Geld. Geld, das der junge Mann eigentlich für andere Dinge bräuchte. Prozesskostenhilfe gibt es nur für mittellose Menschen - wie in diesem Fall für die Mutter. Doch das ist es ihm wert, sagt Torsten R. "Für das Wohl meines Kindes werde ich weiter kämpfen."

*Name von der Redaktion geändert