Die Samtgemeinde Tostedt ist seit 1976 als Träger verantwortlich für die Hauptschule.

Tostedt/Winsen. Das soll sich zum kommenden Schuljahr ändern: Politiker haben eine entsprechende Beschlussempfehlung auf Rückübertragung der Trägerschaft an den Landkreis Harburg auf den Weg gebracht. Mit dem Thema befasst sich heute, Montag, 10. Juni, um 14 Uhr, auch der Ausschuss für Sport, Schule und Kultur des Kreises in Winsen.

Die Schulstruktur befindet sich im Umbruch. Kooperationen und Zusammenlegungen werden von der Regierung befürwortet. Mit dem Schuljahr 2013/14 bilden die Töste Realschule und die Erich-Kästner-Realschule am Standort Düwelshöpen nicht mehr nur organisatorisch, sondern auch räumlich eine Einheit. Damit befinden sich alle weiterführenden Schulen am kreiseigenen Standort. Diese Entwicklung und auch finanzielle Überlegungen haben die Gruppe CDU/FDP/WG aus Tostedt bewogen, die Rückübertragung der Schulträgerschaft auf den Landkreis Harburg zu beantragen. Zwei ähnliche Anträge aus den Jahren 2003 und 2005 lehnte der Kreistag ab, weil sie nicht mit schulentwicklungsplanerischen, sondern lediglich mit fiskalischen Erwägungen begründet wurden.

Nun haben sich die Vorzeichen geändert. Aus schulentwicklungsplanerischer Sicht hält der Landkreis die Rückübertragung für sinnvoll. Mit Einführung der Oberschulen, die langfristig die Haupt- und Realschule ersetzen sollen, leitete Niedersachsen den Wechsel vom dreigliedrigen zum zweigliedrigen Schulsystem ein. Nach Auffassung der Kreisverwaltung haben die verbliebenen Hauptschulen mittelfristig keine Überlebenschance.

"Eine integrierte Gesamtschule als Regelschule dürfte diesen Trend noch verstärken. Es ist daher absehbar, dass die Hauptschule und die Realschule in Tostedt in eine Oberschule oder Integrierte Gesamtschule aufgehen werden", heißt es dazu in der Beschlussvorlage für den Ausschuss. Dieser Schritt setze eine einheitliche Schulträgerschaft für die Hauptschule und die Realschule voraus.

Derzeit zahlt der Landkreis für die Unterhaltung und Bewirtschaftung der Schulanlage, die Ausstattung mit Lehr- und Lernmitteln sowie für das nicht-schulische Personal einen jährlichen Zuschuss in Höhe von durchschnittlich 250.000 Euro. Das entspricht 65 Prozent der anfallenden Kosten. Sollte die Trägerschaft auf den Landkreis übertragen werden, müsste der Kreis die Gesamtsumme zahlen. Über den Antrag entscheidet die Landesschulbehörde. Eine Rechtsgrundlage gibt es hierfür bislang nicht.