Seit August 2006 gibt es den Gründungszuschuss - doch seitdem er Ende des Jahres 2011 von einer Pflicht- zu einer Ermessensleistung geworden ist, ging die Zahl der Förderanträge merklich zurück.

Lüneburg . Daher hat die Agentur für Arbeit Lüneburg-Uelzen jetzt eine gezielte Werbekampagne gestartet. Nach wie vor können Arbeitslose, die die Selbstständigkeit als Weg aus der Arbeitslosigkeit wählen, diese Art der Förderung erhalten.

Arbeitslose, die Arbeitslosengeld I erhalten, können bei dem Schritt in die Selbstständigkeit den sogenannten Gründungszuschuss erhalten. "Der Gründungszuschuss ist dazu gedacht, den Lebensunterhalt zu sichern und die soziale Absicherung nach dem Start des eigenen Unternehmens zu gewährleisten", sagt Jens Mathias von der Agentur für Arbeit Lüneburg-Uelzen. Gezahlt wird der Gründungszuschuss in zwei Phasen. In den ersten sechs Monaten beträgt der Zuschuss die Höhe des letzten Arbeitslosengelds I plus 300 Euro monatlich. Danach können jeweils 300 Euro für weitere neun Monate bewilligt werden.

"Wichtig ist in jedem Fall, dass sich der Antragsteller rechtzeitig mit seinem Ansprechpartner bei der Arbeitsagentur Lüneburg-Uelzen in Verbindung setzt", rät der Geschäftsführer. Seit Jahresbeginn hat die Arbeitsagentur im Landkreis Lüneburg 21 Anträge bewilligt, im Landkreis Harburg waren es 34.