Beim Schüler-BAföG entscheidet das Antragsdatum über den Auszahlungstermin: Darauf machen die Kreisverwaltungen aufmerksam.

Lüneburg . Wer Anspruch auf Schüler-BAföG hat, sollte den Antrag daher sofort oder spätestens bei Kenntnis des weiteren Schulbesuchs für das nächste Schuljahr stellen.

"Nur so kann rechtzeitig zum neuen Schuljahr gezahlt werden", sagt Gudrun Mittendorf, Fachdienstleiterin Jugend und Familie beim Landkreis Lüneburg. Bei Anträgen, die erst in den Sommerferien oder nach Beginn des neuen Schuljahres gestellt werden, könne das Geld frühestens im Oktober oder November gezahlt werden.

"In den vergangenen Jahren wurden viele Anträge erst kurz vor Beginn des neuen Schuljahres gestellt", sagt Gudrun Mittendorf, "zur schnellen Bearbeitung der Anträge ist es wichtig, alle erforderlichen Unterlagen rechtzeitig einzureichen."

Wer eine zweijährige Schule besucht und BAföG bezieht, erhält schon jetzt von der Schule die Bescheinigung über den Besuch im nächsten Schuljahr. Weitere Infos: BAföG-Amt, Auf dem Michaeliskloster 4, Gebäude 2, Eingang H. Die Sachbearbeiter stehen montags und mittwochs von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr zur Verfügung.