Unterstützung in Höhe von 10.000 Euro für Rübke gegen A 26 ist rechtswidrig

Neu Wulmstorf. Die finanzielle Beteiligung der Gemeinde Neu Wulmstorf an den Prozesskosten der Arbeitsgemeinschaft Dorferhaltung Rübke ist vom Tisch. Die Gemeinderatsmitglieder stimmten mit einer Enthaltung für die Aufhebung des im Dezember gefassten Beschlusses, der einen Zuschuss von bis zu 10.000 Euro vorsah. Die Rübker klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss für die A 26, weil sie Verkehrs- und Lärmbelastungen erwarten.

Bürgermeister Wolf-Egbert Rosenzweig hatte bereits während der Beratungen im vergangenen Jahr darauf hingewiesen, dass er Zweifel an der Rechtmäßigkeit habe. Die Kommunalaufsicht des Landkreises Harburgs bestätigte, dass die Übernahme von Prozesskosten, die Bürgern entstehen können, auch dann keine Aufgabe der Kommune ist, wenn mit dem Prozess Ziele verfolgt werden, die den Interessen der Kommune entsprechen.

Diese Auffassung stützt sich auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 04.06.1981 (VRS IX 215/79). "Der Ratsbeschluss ist damit rechtswidrig. Wenn wir ihn nicht zurücknehmen, hätte das zur Folge, dass er von der Kommunalaufsicht förmlich kassiert wird", gab Rosenzweig zu bedenken. Malte Kanebley (CDU), der für seine Fraktion die Beteiligung an den Prozesskosten beantragt hatte, kritisierte die Entwicklung: "Die CDU vertritt in dieser Sache nach wie vor eine andere Rechtsauffassung. Wir werden der Empfehlung der Verwaltung aber zustimmen."