Leistungen für Stader Asylbewerber: Landrat Michael Roesberg fordert klare Vorgaben für Landkreise

Stade/Buxtehude. Der Landkreis Stade zögert noch, die neue Möglichkeit zur Umstellung der finanziellen Unterstützung von Asylbewerbern von Gutscheinen auf Bargeldausgabe umzusetzen, kritisiert Ursula Männich-Polenz von der Kreis-Fraktion der Grünen. Um politischen Druck auszuüben, haben der Arbeitskreis Asyl Harsefeld und die Bürgerinitiative Menschenwürde mit einer Aktion vor dem Kreishaus gegen diese Praxis protestiert.

"Asylbewerber sollten einen persönlichen Antrag zur Umstellung stellen, die gesammelten Anträge wurden an den an den Landrat Roesberg übergeben", so Barbara Gessenharter von der Bürgerinitiative (BI) Menschenwürde. Zudem gebe es in Harsefeld Umtauschaktionen von Gutscheinen.

Doch so einfach und schnell, wie von den Kritikern gewünscht, kann die Sicherung des Lebensunterhaltes für Asylbewerber nicht umgestellt werden. "Für eine dauerhafte Umstellung auf reine Geldleistungen müsste der Bund das Asylbewerber-Leistungs-Gesetz (AsylbLG) ändern oder zumindest den Ländern klare Vorgaben machen", sagt Landrat Michael Roesberg (parteilos).

Er erwartet dazu klare und für alle niedersächsischen Landkreise verbindliche Vorgaben, in welcher Form Asylbewerbern künftig Leistungen für den Lebensunterhalt gewährt werden sollen. Diese Vorgaben müssten vom Innenministerium in Hannover gemacht werden.

Der Landkreis Stade könne frühestens zum 1. Mai die bisher vorgeschriebene vorrangige Vergabe von Gutscheinen auf eine reine Ausgabe von Bargeld umstellen, so Roesberg.

Die Landesregierung in Hannover hatte kürzlich entschieden, dass die Leistungen an Asylbewerber nicht mehr vorrangig als Sachleistung gewährt, sondern durch Bargeldzahlungen ersetzt werden sollen. Während das Innenministerium und die kommunalen Spitzenverbände darüber in dieser Woche noch verhandeln, erwartet Roesberg in Kürze einen entsprechenden Erlass des Ministeriums. "Sobald die Mitteilung aus Hannover kommt, wird auch der Landkreis Stade auf Geldleistung umstellen. Dies wird dann frühestens zum 1. Mai sein können", sagt Roesberg

Roesberg erklärt, dass "nach den Vorstellungen im Innenministerium die Landkreise in Niedersachsen jeweils eigene Entscheidungen treffen sollen. Aber es würde niemand verstehen, wenn in einem Landkreis Geld und im anderen Wertgutscheine ausgegeben werden". "Dass das Innenministerium bewusst diese Unterschiedlichkeit erzeugt, dafür habe ich kein überhaupt Verständnis."

Auch bisher wird ein Teil der finanziellen Leistungen an Asylbewerber in Form von Bargeld gewährt. Im Januar 2013 beispielsweise erhielten im Landkreis Stade insgesamt 330 Personen nach dem AsylbLG insgesamt monatlich Leistungen in Höhe von 50.600 Euro in Form von Wertgutscheinen und zusätzlich noch rund 37.000 Euro in Form von Bargeld, so Roesberg.