Weil Prosper-Christian Otto seinen Schwarzbau nicht selbst beseitigt hat, holt die Stadt Angebote ein

Buchholz. Die Frist ist am 31. März abgelaufen, aber Prosper-Christian Otto, Besitzer des Schwarzbaus in der Lohbergen-Siedlung im Buchholzer Ortsteil Sprötze, hat sein Haus nicht abreißen lassen. Für die Stadt Buchholz heißt das nun, dass sie selbst tätig wird. "Wir werden mit Umzugs- und Abrissunternehmen sprechen und fragen, wie teuer es wird", sagt Rolf-Peter Kaufhold, Fachbereichsleiter Stadtentwicklung.

Zuvor werde man Otto schriftlich informieren und von ihm 80 Prozent der Summe als Vorschuss fordern, sagt Gerhard Lüders, Fachdienstleiter Bauordnung. "Er hat dann die Möglichkeit, eventuell doch noch selbst seine Umzugskisten zu packen oder den Abriss zu veranlassen."

Die Verwaltung will mit ihrem Vorgehen einen endgültigen Schlussstrich unter den seit Jahren schwelenden Streit in der Siedlung ziehen, den sie eigentlich bereits mit einem Bebauungsplan beenden wollte. Er gab den zahlreichen, dort ohne Genehmigung errichteten Häusern, Rechtssicherheit, jedoch mussten viele Hausbesitzer ihre Gebäude verkleinern. Otto lehnte das ab, klagte und bekam Recht. Die Abrissverfügung der Stadt Buchholz wurde aber vom Gericht für gültig erklärt. Alles, was keine Baugenehmigung habe, sei in dem Moment ein Schwarzbau, in dem der Bebauungsplan seine Gültigkeit verloren habe, hatte Bürgermeister Wilfried Geiger bereits im vergangenen Jahr Ottos Situation begründet. Damals hatte die Stadt einige Nebenbauten auf seinem Grundstück abreißen lassen.

Auf diese Aktion bezieht sich auch die aktuelle Forderung des ausgebildeten Opernsängers in Höhe von 74.000 Euro Schadensersatz. Otto beruft sich dabei auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg, das festgestellt habe, dass die Festsetzung eines Zwangsgelds von rund 2000 Euro gegen ihn im August 2012 rechtswidrig war. Er fordert die Stadt deshalb auf, ihm dieses Zwangsgeld zurückzuzahlen und addiert unter anderem Schmerzensgeld und Einnahmeausfälle an Honoraren, Agenturprovisionen und Lizenzgebühren aus dem Verkauf von Tonträgern hinzu. Darüber hinaus fordert Otto den Stadtrat auf, Geiger mit sofortiger Wirkung von seinen Aufgaben zu entbinden.

Die Stadt Buchholz reagiert darauf gelassen. Das Schreiben läge der Verwaltung noch nicht vor, sagt Sprecher Heinrich Helms. Das Geld, das ihm zustehe, werde Otto aber wiederbekommen. Am bevorstehenden Abriss des Hauses ändere das nichts. Rolf-Peter Kaufhold rechnet vielmehr damit, dass sich die Angelegenheit in den kommenden zwei Monaten erledigt hat. Der Abriss selbst dauere vermutlich eine Woche. "Wir müssen sicherstellen, dass Strom, Gas und Wasser abgestellt sind und wir einen Lagerplatz für seine Möbel und Umzugskartons haben." Auf seinen Besitz könne Otto jederzeit zugreifen, man wolle ihm ja nichts wegnehmen. Auch das Grundstück werde Otto nach wie vor gehören. Nur bauen dürfe er dort nicht. Ohne ein Dach über den Kopf wird Otto nach dem Abriss trotz allem nicht sein. Die Stadt hält zur Not eine Wohnung in der Obdachlosenunterkunft bereit.