Johannes Behrens ist Schiedsmann in Buchholz und Fachmann, wenn es darum geht, Streit zu schlichten. Er hilft bei privaten Auseinandersetzungen.

Buchholz. Das Beispiel ist klassisch: Ein ganzer Straßenzug ist vom lauten Bellen des Schäferhundes von Herrn Müller betroffen. Die Nachbarn sind in Rage und wollen sich den permanenten Lärm nicht gefallen lassen. Herr Müller ist hilflos und fragt: Was soll ich denn tun? Mit zur Arbeit kann er den Hund nicht nehmen und eine Betreuung ist ihm zu teuer. Trotzdem will er es sich nicht dauerhaft mit der ganzen Nachbarschaft verscherzen.

Diese Fälle sind für Johannes Behrens keine Seltenheit. Der 68-Jährige ist seit fünf Jahren als Schiedsmann für die Stadt Buchholz im Einsatz und vom Stadtrat vor Kurzem für fünf weitere Jahre gewählt worden. Er vermittelt, wo die Fronten verhärtet sind oder eine Lösung nur schwer vorstellbar ist. Zum Schäferhund-Beispiel sagt er: "Hundegebell muss niemand ertragen." Wenn er den Hundebesitzer und einen der Nachbarn zum Schlichtungsgespräch einlädt, wird intensiv nach einem Kompromiss gesucht. Vielleicht kann ja jemand aus der Nachbarschaft den Hund tagsüber bei sich aufnehmen? Oder es gelingt dem Halter, dem Hund das Bellen abzugewöhnen? Wenn alles nicht nützt und sich auch keine andere Unterbringungsmöglichkeit findet, bleibt letztlich nur die Alternative, den Hund abzugeben. Auch Kompromisse können manchmal schmerzlich sein.

Johannes Behrens geht es in erster Linie darum, dass die Parteien überhaupt einmal ins Gespräch kommen. "Reden sollen sie, erst mal nur reden." Jeder erhält bei ihm die Gelegenheit, seine Sicht der Dinge ausführlich darzulegen. Viele würden nach dem Termin sagen: Ach, hätte ich das doch eher gewusst. "Vertragen statt klagen" lautet deshalb das Motto des Buchholzer Schiedsamts, das offiziell dem Amtsgericht Tostedt untersteht. Sinn und Zweck dieses Ehrenamtes ist es, Gerichtsprozesse bei privaten Auseinandersetzungen zu vermeiden. Dazu gehören beispielsweise nachbarschaftliche Streitereien, Beleidigungen, Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung oder leichte Körperverletzung. In Niedersachsen ist es mittlerweile sogar vorgeschrieben, sich in diesen Fällen zunächst an das nächste Schiedsamt zu wenden, bevor man überhaupt eine Privatklage gegen den Beschuldigten erheben kann

"Am häufigsten haben wir es mit dem klassischen Nachbarschaftsstreit um zu große Bäume oder zu hohe Hecken zu tun", sagt Behrens, der sich die Arbeit mit August-Wilhelm Horn teilt. Horn ist für den Nordwesten der Stadt zuständig, Behrens für den Südosten. Die Betroffenen wenden sich zum Teil an die Stadtverwaltung oder an die Polizei und werden dann an die Schiedsmänner weiter verwiesen. Nicht alle wissen, dass es dieses Amt überhaupt gibt. Da sich die Zuständigkeit immer nach dem Wohnort des Antragsgegners richtet, kann es sein, dass Behrens den Fall mitunter an Schiedsmänner außerhalb der Stadt Buchholz abgeben muss. Innerhalb des Landes Niedersachsen ist das kein Problem, da jede Gemeinde ein Schiedsamt besitzt.

Zwischen zehn und 15 Fälle verhandele er im Jahr, erzählt Behrens. Würde er noch die sogenannten Tür-und-Angel-Fälle hinzuzählen, die weniger kompliziert sind und sich bereits am Telefon regeln lassen, wären es bis zu 50 mehr. Seine Erfolgsquote liegt bei 50 bis 80 Prozent, schätzt er. Das heißt, mehr als die Hälfte der Streitigkeiten sind am Ende tatsächlich bereinigt. Der Rest schwelt als Konflikt weiter vor sich hin oder landet letztlich doch vor Gericht.

Im vergangenen Jahr und in den ersten Monaten dieses Jahres ist es in seinem Bezirk aber ungewöhnlich ruhig gewesen. "Seit Januar hatte ich nur zwei Fälle." Wahrscheinlich liegt es am kalten Wetter, die Menschen bleiben lieber im Haus, und im Garten gibt es auch nichts zu tun. In der Vergangenheit hätten die Zahlen schon ganz anders ausgesehen, erzählt er. "August-Wilhelm Horn hatte manchmal bis zu 40 Fälle im Jahr." Weil das zu viel für einen Schiedsmann war, hatte man sich in Buchholz vor fünf Jahren entschieden, einen zweiten einzusetzen.

"Unsere Aufgabe ist es, das Problem aus der Vogelperspektive anzuschauen", umschreibt Behrens seine Arbeit. Durchschnittlich zwei Stunden dauert das Schlichtungsgespräch, zu dem der Schiedsmann ganz offiziell mit Zustellungsurkunde einlädt. Als Vorauszahlung fallen 50 Euro an die Stadt an, von denen der Antragsteller meistens einen Teil zurückerhält. Weil der Termin verbindlich ist, wird ein Ordnungsgeld verhängt, sollte eine der Parteien unentschuldigt fernbleiben. Finden die Gegner am Ende des Gesprächs von sich aus keine Einigung, macht der Schiedsmann einen Vorschlag, mit dem beide Seiten leben können. Bei Streitigkeiten um einen zu großen Baum kann das zum Beispiel die Verpflichtung sein, ihn jedes Jahr auf eine bestimmte Höhe zu schneiden. Das Ergebnis wird protokolliert und hat Rechtskraft.

Dennoch sieht Behrens einen großen Unterschied zum Klageweg. "Im Gericht gibt es Gewinner und Verlierer." Zwar würden auch die Richter versuchen zu vergleichen, aber am Ende gibt es ein Urteil, das die Fronten möglicherweise noch mehr verhärtet. "Bei uns gibt es eine Vereinbarung, die von beiden Seiten getragen werden kann." Das führt dazu, dass man sich wirklich geeinigt hat, denn schließlich muss man mit dem Nachbarn noch viele weitere Jahre Tür an Tür leben.

Wer sich an Johannes Behrens wenden will, kann ihn telefonisch unter 04187/34 71 erreichen. August-Wilhelm Horn hat die Telefonnummer 04181/324 69.