Stadt beschäftigt jetzt zwei Sozialpädagoginnen mit spezieller Ausbildung, die 60 Kinder betreuen

Lüneburg . Darf ich mir ein Piercing stechen lassen? Darf ich in den Ferien mit meinen Freunden ins Zeltlager fahren? Darf ich aufhören, meine Zahnspange zu tragen? Wie viele andere Eltern auch, müssen sich Sabine Blender und Angelika März mit solchen Fragen ihrer Kinder auseinandersetzen. Doch auch im Berufsalltag der beiden städtischen Sozialpädagoginnen sind diese Themen ständig präsent. Denn Blender und März haben die Amtsvormundschaft für rund 60 Kinder und Jugendliche in Lüneburg. Bislang war der Bereich Vormundschaften bei der Hansestadt Lüneburg auf mehrere Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter aufgeteilt. "Wir haben diesen Bereich in den vergangenen Wochen ausgegliedert und für die Amtsvormundschaft zwei Sozialpädagoginnen eingestellt. Sie haben eine fundierte Ausbildung und sind besonders spezialisiert", sagt Waldemar Herder, Fachbereichsleiter Soziales und Bildung.

"Einen gesetzlichen Vormund bekommen Waisen, aber beispielsweise auch Kinder, deren Eltern schwer krank sind und sich deshalb nicht um sie kümmern können", erklärt Angelika März. Auch minderjährige Mütter haben als gesetzliche Vertretung für ihr Kind einen Vormund an ihrer Seite.

Wenn das Gericht eine Unterbringung außerhalb der Familie angeordnet hat, beantragen die Vormunde zuerst, dass ihre Schützlinge ein neues Zuhause in einer Pflegefamilie oder einem Heim bekommen. Sie unterschreiben Zeugnisse, geben ihre Einwilligung zu einer Klassenfahrt und stimmen, wenn notwendig, einer Operation zu. Für die Gestaltung des Alltags der Kinder und Jugendlichen, also Essen, Schlafenszeiten, Freizeitgestaltung und Fernsehkonsum, sind sie nicht mehr zuständig. Das übernehmen die Pflegefamilien oder die Betreuer im Heim.

Besonders wichtig und sogar gesetzlich vorgeschrieben ist der persönliche Kontakt zwischen Vormund und Schützling. "Wir besuchen die Kinder und Jugendlichen in der Regel einmal pro Monat zu Hause. Das Treffen soll in ihrer gewohnten Umgebung stattfinden, damit es ihnen leichter fällt, Vertrauen zu fassen", sagt Angelika März.

Hintergrund: Wenn ein Kind einen Amtsvormund bekommt, entscheidet grundsätzlich das Familiengericht darüber, welche erwachsene Person diese Aufgabe übernehmen soll. Falls das Kind keine Verwandten hat, die als gesetzliche Vertreter infrage kommen, springen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des städtischen Jugendamtes ein. Die Amtsvormundschaft des Jugendamtes endet automatisch, sobald der Schützling entweder volljährig wird oder umzieht. Bekommt ein minderjähriges Mädchen ein Kind, übernimmt das Jugendamt vor Ort automatisch die gesetzliche Vormundschaft für das Baby. Auch diese Vertretung endet, wenn die Mutter 18 Jahre alt wird.