In Nenndorf sollen die Kreisstraße 85 sowie die Einmündung zur Kreisstraße 12 in einen Kreisverkehrsplatz umgebaut werden. Der Planfeststellungsbeschluss liegt vom 3. bis 17. April in der Gemeinde Rosengarten, Bremer Straße 42, in Nenndorf während der Öffnungszeiten zur Einsicht aus. Darüber hinaus können die Unterlagen auch im Internet unter der Adresse www.landkreis-harburg.de eingesehen werden. Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss sind innerhalb eines Monats nach der Zustellung des Beschlusses schriftlich beim Verwaltungsgericht, Adolph-Kolping-Straße 16, in Lüneburg möglich.