Prosper-Christian Otto hat vor Gericht gewonnen, doch Buchholz will sein Haus trotzdem weg haben

Buchholz. Das Datum 31. März hängt wie ein Damoklesschwert über Prosper-Christian Otto. Bis zu diesem Tag soll das Wohnhaus des Opernsängers im Wochenendhausgebiet Lohbergen im Buchholzer Ortsteil Sprötze abgerissen sein. Das hatte die Stadt Buchholz bereits im vergangenen Jahr verkündet und sich dabei auf einen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg berufen. Otto aber hat derzeit weder Koffer gepackt noch Möbelpacker gerufen. Er sagt: "Ich warte ab, was passiert." Derzeit liefen ja auch noch mehrere Klagen gegen die Stadt, die in der Schwebe sind.

Rolf-Peter Kaufhold, Fachbereichsleiter Stadtentwicklung, sieht die Sache ebenfalls gelassen - wenn auch aus anderer Warte. "Der Termin ist gesetzt", sagt er. Dass die Stadt direkt am 31. März, also am Ostersonntag, überprüfen werde, ob das Gebäude noch steht, glaubt er aber nicht. Erst am Dienstag nach Ostern werde man schauen, was zu tun sei. Wenn Otto den Abriss nicht selbst veranlasse, darf ihn die Stadt in die Wege leiten.

Der ausgebildete Tenor, der gerade von einer Konzertreise in Österreich zurückgekehrt ist und jetzt mit den Vorbereitungen für das Musikfestival Gut Bötersheim begonnen hat, setzt trotz allem auf ein klärendes Gespräche mit der Stadt. "Ich hoffe auf eine vernunftbedingte Lösung", sagt er. Das Wohnhaus eines Menschen könne man ja nicht einfach so abreißen.

Hintergrund des Streits ist, dass die Stadt einen Bebauungsplan für die Lohbergen-Siedlung entwickelt hatte, um den dortigen, nach dem Krieg entstandenen Schwarzbauten Rechtssicherheit zu verleihen. Daraufhin haben viele Hausbesitzer ihre Gebäude verkleinern müssen, unter ihnen auch Otto. Er weigerte sich aber, klagte gegen den Bebauungsplan und bekam Recht.

Für die Stadt Buchholz war damit die Lage klar: Wenn der B-Plan nicht mehr gültig ist, ist alles, was keine Baugenehmigung hat, ein Schwarzbau. Und damit auch Ottos Haus. Die Stadt hatte daraufhin bereits im Herbst des vergangenen Jahres kleinere Nebengebäude auf seinem Grundstück abreißen lassen. Nun soll das Wohnhaus folgen.