Tostedt und Buxtehude verbieten es. In den Nachbargemeinden dürfen Bürger sich seit jeher zum Flammenfest im Garten treffen

Winsen/Buxtehude/Harburg. Das Osterfeuer ist ein fester Bestandteil des Osterfestes. Sei es das große öffentliche Feuer oder das kleine selbst geschichtete im Garten - viele Menschen kommen an den Flammen zusammen und feiern gemeinsam das Ende des Winters. Was in vielen Städten und Gemeinden seit Ewigkeiten feste Tradition ist, soll es künftig in Buxtehude nur noch eingeschränkt geben.

Wie berichtet, verbietet die Stadt künftig private Osterfeuer. Nur die offiziellen großen Feuer seien erlaubt, sie müssten der Brauchtumspflege dienen und für jedermann zugänglich sein, heißt es seitens der Verwaltung. Einzelfall oder gängige Praxis? Das Abendblatt hat sich bei einigen Kommunen im Landkreis Harburg und bei Bürgern in der Harburger Innenstadt umgehört, wie der Feuerbrauch dort gehandhabt wird und was sie davon halten.

Zumindest in Tostedt ist man in dieser Hinsicht auf Buxtehuder Linie. "Private Brenntage hat es bei uns noch nie gegeben", sagt Dieter Hellberg, Fachbereichsleiter Bürger, Ordnung und Verkehr, und führt unter anderem ökologische Gründe an. Wer dennoch privat Äste oder Pflanzen verbrennen will, muss eine Genehmigung beantragen.

Da Osterfeuer aber keine Abfallentsorgung sind, sondern unter die Brauchtumspflege fallen, sind sie aus Tostedter Sicht etwas anders zu behandeln. Auch für sie muss eine Genehmigung beantragt werden, sie sind aber grundsätzlich nur für Dörfer und Ortsteile möglich. "Wir haben etwa 50 dieser großen Feuer in der Samtgemeinde, und die werden vorab von uns kontrolliert, ob beispielsweise Sperrmüll darunter ist", sagt Hellberg. Ansonsten gilt die Regelung: Einzelfeuer sind keine Brauchtumsfeuer und werden daher auch nicht genehmigt.

In Winsen sieht man das Ganze etwas lockerer. Dort darf jeder Bürger zweimal im Jahr privat pflanzliche Abfälle verbrennen, der nächste Termin ist der Sonnabend vor Ostern. Offiziell firmiert er unter "Brenntag" und nicht unter "Osterfeuer". Doch wer genau sich um das Feuer versammelt, das könne die Stadt nicht kontrollieren, sagt der Pressesprecher der Stadt, Theodor Peters. "Wenn noch ein paar Nachbarn zum Feiern dazu kommen, ist das okay."

Wichtig sei es vielmehr, dass aus Brandschutzgründen bestimmte Vorgaben eingehalten werden und das Feuer vorab angezeigt wird. Unter anderem ist eine Entfernung von 100 Metern zu bewohnten Gebäuden zwingend vorgeschrieben, bei lanhaltender Trockenheit sollte ganz auf das Feuer verzichtet werden. Parallel zu den privaten Feuern gibt es in allen Ortsteilen große Feuer, die von der Feuerwehr überwacht werden.

Ähnlich wie in Winsen ist die Situation in Seevetal. Viermal im Jahr sind dort private Brenntage, unter anderem ebenfalls am Sonnabend vor Ostern. "Der Termin ist aber kein Freibrief", sagt Gemeindesprecher Andreas Schmidt. Selbstverständlich müssten die Vorgaben eingehalten werden, davon gehe die Gemeinde aus.

Auch in Buchholz darf viermal im Jahr privat gebrannt werden. Erlaubt ist es am jeweiligen ersten Sonnabend im März, Oktober und November von neun bis 19 Uhr. Am Ostersonnabend darf das Feuer sogar bis 24 Uhr brennen. Das gesellige Beisammensein von Familie und Freunden beim nächtlichen "ins Feuer gucken" , kann also ungehindert stattfinden.

Die Feuerstelle darf allerdings den Durchmesser von einem Meter nicht überschreiten, sodass es kontrollierbar bleibt und im Notfall schnell zu löschen ist. In Jesteburg gelten die gleichen Terminvorgaben zum privaten Brennen wie in Buchholz und die gleichen Sicherheitsvorschriften.