Geflügelhalter müssen verschiedene Maßnahmen zur Biosicherheit strikt einhalten

Stade/Buxtehude. Weil in den Niederlanden jetzt in einem Legehennenbetrieb die Vogelgrippe festgestellt worden ist, müssen Geflügelhalter auch im Landkreis Stade Vorsorge treffen, informiert die Stader Kreisverwaltung.

"Geflügelhalter haben verschiedene Maßnahmen zur Biosicherheit strikt einzuhalten", sagt Amtstierärztin Sibylle Witthöft, Leiterin des Amtes für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung. So dürfe Geflügel im Freiland zum Beispiel nur an Stellen gefüttert werden, die für Wildvögel nicht zugänglich sind. Zudem müssen Futter, Einstreu und alle Gegenstände, mit denen das Hausgeflügel in Berührung kommen kann, ebenfalls für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden, so die Amtsveterinärin.

Der betroffene niederländische Betrieb mit 85.000 Legehennen, von denen ein Teil unter freiem Himmel gehalten wird, befindet sich in Lochem, nur 25 Kilometer von der deutschen Grenze entfernt. Zur Zeit überprüfen die niederländischen Veterinäre, um welche Variante des Vogelgrippe-Virus (Aviäre Influenza, AI) es sich handelt und wie stark krankheitserregend das Virus ist. Wilde Wasservögel, die selbst gar nicht oder zumindest nicht schwer erkranken müssen, gelten als natürliches Reservoir des AI-Virus.

Anfang 2006 hatte sich erstmals eine Vogelgrippe-Epidemie bis nach Norddeutschland ausgebreitet. In diesem Winter erweitern viele Wildvögel ihren Aktionsradius, weil sie wegen des Winterwetters Probleme bei der Nahrungssuche haben.