Planfeststellungsbeschluss zum Umfahrungsgleis in Maschen soll in Kürze vorliegen. Gemeinde hatte nicht mehr damit gerechnet.

Maschen. Als die Nachricht in der Gemeinde Seevetal eintraf, war die Freude groß. Das Eisenbahnbundesamt als zuständige Behörde habe mitgeteilt, dass mit dem Planfeststellungsbeschluss zum Umfahrungsgleis, und damit indirekt auch zum Lärmschutz am Rangierbahnhof Maschen noch im ersten Quartal dieses Jahres zu rechnen sei, heißt es in dem Brief der Deutschen Bahn, der kürzlich ins Hittfelder Rathaus flatterte. "Das hat uns sehr überrascht, denn eigentlich hatten wir uns davon bereits innerlich verabschiedet", sagt Gemeindesprecher Andreas Schmidt.

Diese Überraschung verwundert nicht, mittlerweile ist es nämlich mehr als drei Jahre her, dass ein Vertreter der Bahn beim ersten Spatenstich zur Modernisierung der sogenannten Zugbildungsanlage Maschen, wie der Bahnhof genannt wird, erstmals den möglichen Lärmschutz ins Spiel brachte. Die Zusammenhänge sind kompliziert. Weil ein gesetzlicher Anspruch auf Lärmschutz nur dann besteht, wenn Schienenwege neu gebaut oder wesentlich verändert werden, hatten die Bürger in Hörsten und Maschen jahrzehntelang vergeblich auf mehr Ruhe gehofft. Als ein Bahnmitarbeiter beim Spatenstich aber erstmals von einem Umfahrungsgleis - also einem kompletten Neubau - östlich der Gleisanlagen sprach, änderte sich die Lage.

Das Umfahrungsgleis ist nötig, damit zum Beispiel Güterverkehr, der vom Hamburger Hafen direkt nach Bremen unterwegs ist und nicht in Maschen umgestellt werden muss, ohne Probleme vorbeifahren kann, hieß es damals. Es wurde darüber hinaus die Möglichkeit genannt, den dazugehörigen Lärmschutz nicht direkt links und rechts des Gleises zu bauen, sondern an die äußeren Enden des Bahnhofs. Dadurch wären die Orte Maschen und Hörsten vor Bahnhofslärm geschützt.

Moritz Huckebrink, Pressesprecher des Eisenbahnbundesamts in Bonn, bestätigt jetzt auf Abendblatt-Nachfrage: "Der Bau dieses Streckengleises ist eine ,wesentliche Veränderung' im Sinne des Schallschutzrechts, im noch laufenden Planfeststellungsverfahren wird daher auch über Lärmschutz entschieden." Die Bahn habe im Zusammenhang mit dem Programm für die Verbesserung der Seehafenhinterlandanbindungen dieses Umfahrungsgleis beantragt. Auf die Frage, welchen Umfang der Lärmschutz haben wird, wie er aussieht und wie teuer das Ganze ist, wollten aber weder Eisenbahn-Bundesamt noch Deutsche Bahn eine Antwort geben.

"So lange wir nicht wissen, wie der Planfeststellungsbeschluss aussieht, können wir nichts sagen", erklärt Deutsche-Bahn-Sprecher Egbert Meyer-Lovis. Mit dem Beschluss sei in den kommenden Wochen, voraussichtlich bis Ende April zu rechnen. Und eventuell mit Klagen, die zu weiteren Verzögerungen führen könnten.

Laut Meyer-Lovis hofft die Bahn dennoch, dass tatsächlicher Baubeginn des Umfahrgleises inklusive Lärmschutz im Jahr 2014 oder 2015 sein wird. Das Eisenbahn-Bundesamt als Genehmigungsbehörde hält sich noch bedeckter. "Wie lange ein Planfeststellungsverfahren dauert, hängt immer vom Einzelfall ab", sagt Huckebrink. Eine wesentliche Rolle spielten Art und Umfang des Vorhabens, die Qualität der Planunterlagen, die Anzahl und Qualität der Einwendungen und gesetzliche Verfahrensvorschriften. Der Einfluss des Eisenbahn-Bundesamts auf die Verfahrensdauer sei eingeschränkt und erstrecke sich auf nur etwas mehr als zehn Prozent des Gesamtverfahrens.